Winterbach. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Folgen für Firmen wie TNG, GVG oder UGG, die auch im Rems-Murr-Kreis unterwegs sind – und die Kunden: Die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss beginnt ab Vertragsschluss – nicht erst ab Bereitstellung des Anschlusses. Wackelt jetzt das komplette Geschäftsmodell der Unternehmen- und damit der weitere Ausbau in den Kommunen? Und was bedeutet das Urteil für die Kunden?
Worum geht es beim Urteil