Es war nur ein nettes Anekdötchen, das ein Kurierfahrer anlässlich einer Polizeikontrolle zum Besten gab – und das jetzt in einen Prozess vor dem Amtsgericht München mündete: Der Kurier soll erzählt haben, dass bei seiner letzten Kontrolle ein Polizist ihm angeboten habe, den positiven Drogenschnelltest verschwinden zu lassen, so der Fahrer ihm gleich 400 Euro bar auf die Hand geben würde. Jetzt sitzt deshalb besagter Polizist wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Und es ist nicht das letzte Mal, dass er auf der Anklagebank Platz nehmen muss.

Der Vorfall, den es Montagfrüh zu verhandeln gilt, datiert aus dem Jahr 2023: Nahe dem Besucherparkplatz des Waldfriedhofs hatte die Verkehrspolizei des Münchner Präsidiums eine Kontrollstelle aufgebaut. Und um die Mittagszeit rollte ein Amazon-Kurier mit seinem Kleintransporter vorbei. Der 40-jährige Polizeihauptmeister soll aufgrund einschlägiger Anzeichen, wie etwa erweiterte Pupillen, einen Drogenschnelltest veranlasst haben. Nach dem positiven Ergebnis, so trägt es die Staatsanwältin in der Anklage vor, soll der Polizist angeboten haben, gegen Zahlung von 400 Euro werde er den Test seinen Kollegen nicht zeigen.

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Der Deal soll nicht zustande gekommen sein, so die Anklage, weil der Fahrer keine 400 Euro in bar dabeihatte. Er wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt – und erzählte die Geschichte nebenbei bei seiner nächsten Polizeikontrolle einem Beamten. Bei der zweiten Kontrolle war sein Test übrigens negativ, genauso negativ, wie die Geschichte dem kontrollierenden Beamten aufstieß: Er meldete die Sache und so kam es zur Anklage gegen den 40-jährigen Kollegen.

Der Angeklagte sagt im Prozess nichts, dafür äußert sich sein Verteidiger Alexander Wagner und bestreitet jegliche Vorwürfe. An jenem 10. Januar habe sich das Lieferfahrzeug der Kontrollstelle genähert, sein Mandant habe den rumänischen Fahrer auf Englisch angesprochen. Der habe einem Urinschnelltest zugestimmt, der positiv auf Kokain ansprang. „Daraufhin hat er den Fahrer belehrt und die Weiterfahrt unterbunden“, berichtet der Anwalt. Der Fahrer habe dann wissen wollen, welche Kosten denn durch die Ordnungswidrigkeit auf ihn zukommen würden. Daraufhin habe ihm der Polizeihauptmeister erläutert, dass ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro drohe und er zusätzlich noch etwa 300 Euro für die nun folgende Blutentnahme im Krankenhaus einrechnen müsse.

„Eventuell hat es sprachliche Verständigungsprobleme gegeben“, meint der Anwalt, der Fahrer sei auch sehr nervös gewesen. Sein Mandant habe keinerlei Geldforderungen gestellt und auch keinen Betrag genannt.

Der Prozess war bereits letztes Jahr terminiert gewesen, platzte aber, weil der in Rumänien weilende Kurierfahrer nicht erschien. Und auch diesmal glänzt er durch Abwesenheit.

In einem öffentlichen Rechtsgespräch regt der Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens an. Selbst wenn man den Zeugen hören würde, „hätte man maximal eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“. Eine Einstellung gegen Geldauflage käme nicht infrage. „Wir kämpfen auch in einem Disziplinarverfahren, das würde sich negativ auswirken, da bekäme er ernsthafte Probleme.“ Die Staatsanwältin führt an, dass es sich hier „um gravierende Vorwürfe“ handle, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten geahndet werden. „Eine Einstellung aus Bequemlichkeit kommt nicht infrage.“

Auch Richter Dominik Angstwurm sieht „viele Indizien, die zulasten des Angeklagten sprechen“. Deshalb setzt er einen erneuten Termin im Mai an. Dazu werde man den Kurierfahrer mit Rechtshilfe laden, das heißt, die rumänischen Behörden werden dafür sorgen, dass er die Ladung ausgehändigt bekommt.