In den Brandenburger Landtag gewählt wurden sie auf der Liste des BSW. Doch nun wollen die Abgeordneten André von Ossowski, Melanie Matzies und Reinhard Simon eine eigene Landtagsgruppe bilden. Unter dem Namen „Wir für Brandenburg“ wollen sie nach eigenen Angaben konstruktive Parlamentsarbeit leisten.

Potsdam Heute Newsletter

Der Newsletter aus der PNN-Chefredaktion. Wissen, was in Potsdam wichtig ist — kostenlos freitags in Ihrer Mailbox.

Doch derzeit ist dieses Unterfangen rechtlich nicht möglich: Denn das Brandenburger Fraktionsgesetz regelt, dass Abgeordnete, die gemeinsam auf einer Liste für den Landtag angetreten sind, auch nur eine Fraktion oder Gruppe bilden können. Und die BSW-Fraktion im Landtag besteht ja weiterhin.

Von Ossowski brachte deswegen einen Entwurf zur Änderung des Fraktionsgesetzes in den Landtag ein. Er sieht vor, dass abweichend von der bisherigen Regelung eine Fraktion und Gruppe gebildet werden können, wenn der Landtag dem zustimmt.

Bei Brandenburgs AfD-Fraktion stieß das auf Protest. „Was André von Ossowski mit seinen Unterstützern fordert, ist ein Missbrauch des Parlaments“, sagte der Fraktionschef der AfD, Hans-Christoph Berndt. „Die Initiative dient dazu, dass man eine Gruppe privilegieren kann, die die Regierung unterstützt.“ Und der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch erklärte, die Regelung öffne Tür und Tor für parlamentarischen Missbrauch. „Wer sagt uns denn, dass sich das BSW nicht noch weiter spaltet?“, fragte Hohloch. „Deswegen werden wir das ablehnen.“

Lesen Sie außerdem„Faschistische Kampfparolen gegen die SPD“ Brandenburgs BSW-Jugend verschärft den Streit SPD und CDU verhandeln in Brandenburg Wann könnte eine neue Regierung stehen? Wo könnte es haken? Nach Bruch von Rot-Lila AfD im Brandenburger Landtag sieht Schnittmengen mit BSW

Die Klausel, dass Abgeordnete, die auf einem Wahlvorschlag gewählt wurden, nur eine Fraktion bilden können, war ursprünglich eine „Lex AfD“. Als sie vor einigen Jahren mit der Mehrheit der damaligen Koalition in das Fraktionsgesetz eingefügt wurde, äußerten Abgeordnete die Sorge, dass sich die AfD in mehrere Fraktionen aufspalten könnte, um so mehr finanzielle Mittel etwa für Mitarbeiterstellen zu erhalten.

„Es gibt Hinweise darauf, dass das, was jetzt im Fraktionsgesetz steht, verfassungsrechtlich gar nicht zulässig ist“, sagte dagegen der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Lüttmann am Dienstag. Man sei deswegen für eine Änderung des Fraktionsgesetzes offen und werde eine Überweisung des Antrags von von Ossowski in den Hauptausschuss unterstützen. „Wie es dann weitergeht und ob dieser Vorschlag einer juristischen Bewertung standhält, werden wir prüfen“, sagte Lüttmann. Dazu werde man etwa ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes anfordern. „Wir müssen eventuell einen verfassungskonformen Zustand wiederherstellen.“