Entlang des Rheins sind bei heimischen Wildvögeln außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe weitere positive Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Um das Risiko einer Ansteckung gering zu halten, wird auch im Stadtkreis Karlsruhe die bereits bestehende Pflicht zur Aufstallung des Geflügels in einer Zone zwischen Rhein und B 36 bis zum 12. Februar 2026 verlängert. Das teilte die Stadt in einer Mitteilung vom 20. Januar mit.

Tierhalter und Tierhalterinnen sollen weiterhin direkten oder indirekten Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln verhindern und auf Biosicherheitsmaßnahmen, wie gründliches Händewaschen und Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe, achten.

Weitere Informationen

Bereits im November wurde eine Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen. Weitere Informationen zu der Vogelgrippe in Karlsruhe haben wir hier zusammengefasst: Aufstallungspflicht entlang des Rheins.

Auf der Homepage der Stadt Karlsruhe gibt es unter zudem eine Karte der betroffenen Stadtteile: geoportal.karlsruhe.de/stadtplan.

  • Katharina Peifer

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