Noch vor dem Sommer soll über den Ersatz der Carolabrücke in Dresden entschieden werden. Die Verwaltung will dem Stadtrat einen Ersatzneubau in ähnlichen Dimensionen vorschlagen. „Wir haben auch mit einem Ersatzneubau ausreichend Spielräume, um eine zukunftsfähige Brücke für unsere Stadt zu bauen“, sagte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP). Ein Ersatzneubau ermögliche „eine zeitnahe, zeitgemäße und zukunftsfähige Wiederherstellung der Elbquerung“, teilte die Stadt mit. Diesen Schluss lasse ein Rechtsgutachten zu, das die Verwaltung in Auftrag gegeben hatte.
Bei einem Ersatzneubau wird eine Brücke an der gleichen Stellen und in gleicher Gestalt wieder aufgebaut. Ein neues Planfeststellungsverfahren, das zwischen drei und sechs Jahren dauern kann, ist dann nicht notwendig.
Brücke darf bei Ersatzneubau verändert werden
Laut dem Rechtsgutachten können auch bei einem Ersatzneubau Anpassungen an der Brücke, wie zum Beispiel regelkonforme Radwege, vorgenommen werden. Diese fehlten auf der bisherigen Carolabrücke. Denkbar sei es auch, die Auffächerung der Fahrbahnen an den Brückenköpfen zu reduzieren. Auf diese Weise soll eine Umgestaltung und Verschlankung der St. Petersburger Straße möglich gemacht werden. Weitere Rahmenbedingungen gelten für den Neubau unabhängig davon welches Verfahren gewählt wird – wie der Verzicht auf weitere Pfeiler im Bereich der Elbe.