
AUDIO: Landgericht Lüneburg: Urteil im Betonplatten-Prozess gefallen (1 Min)
Stand: 21.01.2026 16:10 Uhr
Das Landgericht Lüneburg hat zwei Männer, die Gegenstände auf Autobahnen geworfen haben sollen, wegen versuchten Mordes zu Freiheitsstrafen von elf und zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sieht es eigenen Angaben nach als erwiesen an, dass der 23-jährige Janus A. aus Schleswig-Holstein und der 32-jährige Markus B. aus Thüringen vorsätzlich schwere Gegenstände wie Betonplatten, Baumstämme und Eisenstangen von Autobahnbrücken geworfen und sich anschließend als Retter inszeniert haben, um ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Damit hätten sie egoistisch gehandelt und das Leben aller betroffenen Personen bewusst aufs Spiel gesetzt. Das Gericht hat Markus B. deshalb wegen versuchten Mordes in sechs Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Janus A. soll wegen versuchten Mordes in sieben Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Körperverletzung zwölf Jahre ins Gefängnis. Hinzu komme bei A. der Missbrauch von Titeln, da er sich in einem Fall als leitender Notarzt am Einsatzort ausgeben habe.
Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und Heimtücke erfüllt
Das Gericht sieht die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke als erfüllt. Die beiden Männer sollen die Gegenstände nachts von schwer einsehbaren Brücken geworfen haben. Dem Gericht zufolge hatten die Opfer so keine Möglichkeit, sich zu schützen und waren den Taten ausgeliefert. Zugleich hatten selbst die Angeklagten keine Kontrolle darüber, ob und wie schwer die Betroffenen verletzt werden könnten. Es sei reines Glück gewesen, dass lediglich eine Person leicht verletzt wurde. Durch das Vorgehen der Täter könnten alle betroffenen Autofahrer lebenslange Traumata davontragen. Diese schweren Folgen haben nach Angaben des Gerichts zu den hohen Strafen geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwei junge Männer sollen Gegenstände von Autobahn-Brücken geworfen haben – um sich danach als Erstretter aufzuspielen.
Verteidigung will in Revision gehen
Die Verteidigung von Markus B. hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Ihr Argument: Der Mandant habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu töten. Vielmehr sei sein Ziel gewesen, anderen zu helfen. Dies widerspreche, so der Verteidiger, dem Vorwurf, er habe den Vorsatz gehabt, Menschen durch die herabgeworfenen Gegenstände gezielt zu töten. Der Verteidiger von Janus A. will eine Revision noch prüfen und mit A. besprechen.
Anklage plädierte für Haftstrafe wegen versuchten Mordes
Die Verteidigung hatte zuletzt einen umfangreichen Beweisantrag gestellt. Gleich zu Beginn gab der Vorsitzende Richter am Dienstag jedoch bekannt, dass der Antrag zurückgewiesen wird. Das Gericht könne die Gefährdung der Fahrzeuginsassen durch die herabgeworfenen Gegenstände selbst beurteilen, hieß es als Begründung. Die beiden Männer sitzen seit Juni des vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, seit Ende November standen sie vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage plädierte für eine Haftstrafe von zehn Jahre wegen versuchten Mordes und Heimtücke. Die Verteidiger setzten sich für eine geringere Strafe von bis zu maximal acht Jahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung ein.

Zum Prozessauftakt am Landgericht Lüneburg hat einer der Angeklagten gestanden. Zwei Männern wird versuchter Mord vorgeworfen.
Männer wollten als Ersthelfer auftreten
Janus A. und Markus B. sollen im Sommer 2025 in elf Fällen schwere Gegenstände von Autobahnbrücken in Niedersachsen, Thüringen und Bayern geworfen haben. Die Taten sollen unter anderem an der A1 in Elsdorf (Landkreis Rotenburg) und der A7 im Landkreis Harburg und im Heidekreis passiert sein. Mindestens ein Mensch wurde leicht verletzt. Die Männer sollen laut Anklage billigend in Kauf genommen haben, dass es zu Unfällen oder sogar Todesopfern hätte kommen können. Nach den Taten sollen sie sich als Ersthelfer ausgegeben haben.
Widersprüchliche Angaben im Prozess
Beide Männer äußerten sich im Verlauf des Prozesses und legten Teilgeständnisse ab. Der ausgebildete Rettungssanitäter Janus A. ließ eine Erklärung verlesen, in der er erklärte, dass die Taten nicht geplant gewesen seien, sondern spontan beschlossen wurden. Er hätte oft abends mit dem 32-jährigen Markus B. zusammengesessen, Alkohol getrunken und auch ab und zu Drogen genommen, so Janus A. Der 32-Jährige hatte in der Verhandlung den Alkoholkonsum bestätigt, teilte aber mit, dass er erst ab dem siebten Fall gewusst hätte, dass Janus A. die Unfälle verursacht habe.

Sie wollten offenbar im Anschluss als Ersthelfer auftreten. Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten als versuchten Mord.

Die zwei Verdächtigen sollen laut Staatsanwaltschaft Lüneburg eine berufliche Funktion vorgetäuscht haben. Sie sitzen in U-Haft.