Frankfurt (Hessen) – Sie sollen das Leben ihrer behinderten Tochter dem Schicksal überlassen haben: Für Josefine W. (21) bedeutete das den sicheren Tod! Zehn Jahre später wird der Fall jetzt erneut aufgerollt. Der BGH hatte das Urteil aus dem Jahr 2019 aufgehoben.

Auf der Anklagebank im Saal „Osthof A“ des Frankfurter Landgerichts nahm am Mittwoch eine ganze Familie Platz: Vater Wilfried W. (64), Mutter Andrea W. (64) und die zwei Jahre ältere Schwester von Josefine, Eva W. (32). Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor, ihrer Tochter unterlassene Hilfeleistung.

Tochter hatte Down-Syndrom und Diabetes

Im Herbst 2016 war Josefine laut Anklage an inneren Blutungen verstorben – verursacht durch eine Stoffwechselentgleisung. Die junge Frau hatte das Down-Syndrom und Diabetes. Zwei Tage vor ihrem Tod soll sich ihr Gesundheitszustand massiv verschlechtert haben: Laut Staatsanwaltschaft erbrach sie Blut und behielt nur wenig Nahrung bei sich.

Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft hatte der BGH das erste Urteil des Landgerichts Limburg aufgehoben und das Verfahren an das Frankfurter Landgericht verwiesen

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Foto: Reinhard Roskaritz

Josefin hätte gerettet werden können

Obwohl Josefines Zustand am 31. Oktober „derart desolat“ war, sollen die Eltern keine Hilfe gerufen haben. „Sie kamen überein, sie ihrem Schicksal zu überlassen“, so die Anklage. Die Frau starb im Wohnzimmer des Elternhauses in Ehringshausen (Hessen) in den Armen ihrer Schwester. Laut Staatsanwaltschaft hätte Josefine mit ärztlicher Behandlung gerettet werden können. Die Jahre davor sollen sich die Eltern fürsorglich um ihre Tochter gekümmert haben.

„Es gab für uns keinen Grund, dieses Kind nicht zu mögen“, so die Muttervor Gericht. Vater Wilfried sprach von einem „Herzenskind“. Zu den Vorwürfen selbst äußerten sich weder Eltern noch Schwester. Im ersten Urteil hieß es: Die Angeklagten bestritten, die Symptome erkannt zu haben. Die Eltern waren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die Tochter freigesprochen worden. Zu wenig für die Staatsanwaltschaft, sie legte Revision ein.

Die Angeklagten mit ihren Anwälten: Laut Zeugen soll die Familie tief religiös sein und auf ein Wunder gehofft haben

Die Angeklagten mit ihren Anwälten: Laut Zeugen soll die Familie tief religiös sein und auf ein Wunder gehofft haben

Foto: Reinhard Roskaritz

Zeugen erheben schwere Vorwürfe gegen Familie

Denn Zeugen vermitteln ein anderes Bild. Familie W. sei tief religiös. Laut dem Bruder der Mutter habe sich Andrea W. „für Josi geschämt“. Und weiter: „Sie ist sicherlich davon ausgegangen, dass es Krankheiten in der Welt gibt, aber Gott das ändern kann.“ Die junge Frau habe geheilt werden sollen. Laut einer langjährigen Bekannten der Familie soll sie außerdem gesagt haben: „Es sollte ein Wunder stattfinden.“ Die Familie habe deshalb auch Heilungsgottesdienste in Hessen und den USA besucht.

Der Prozess wird fortgesetzt.