Das Leipziger Unternehmen Nextbike muss in Berlin 6.500 Leihfahrräder einsammeln. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch entschieden. Ein Eilantrag des Unternehmens gegen die Anordnung des Berliner Senats hatte keinen Erfolg.

Damit darf Nextbike seine Räder vorerst nicht mehr auf öffentlichen Straßen des Landes Berlin zur Vermietung anbieten. Laut Gericht stören die herumstehenden und -liegenden Räder andere Verkehrsteilnehmer.

Ohne Erlaubnis Fahrräder weiter vermietet

Nextbike hatte ursprünglich mit dem Land Berlin einen Vertrag geschlossen und befristete Sondernutzungserlaubnisse erhalten, wie das OVG erklärte. Dieser Vertrag sei am 30. Juni 2025 ausgelaufen. Über eine Fortsetzung des Modells hätten sich die Beteiligten nicht einigen können.

Das Fahrradvermietungsgeschäft sei von Nextbike dennoch weiterbetrieben und keine Sondernutzungserlaubnis beantragt worden. Der Berliner Senat forderte Nextbike daraufhin im Juli auf, den Fahrradverleih in Berlin zu unterlassen und die Fahrräder „unverzüglich zu entfernen“. 

Urteil nicht anfechtbar

Dagegen klagte Nextbike beim Verwaltungsgericht Berlin – ohne Erfolg. Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung. Der Beschluss sei „unanfechtbar“, erklärte das Gericht.