Berlin – Nextbike muss alle 6500 Leihräder aus Berlin abziehen – das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Grund: Das Unternehmen hat keine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Im Eilverfahren bestätigten die Richter die Entscheidung der Vorinstanz.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte die Entfernung bereits kurz nach dem Vertragsende im vergangenen Sommer von dem Anbieter verlangt. Aus Sicht der Behörde braucht der Leihrad-Betreiber eine Genehmigung. Die Firma sah das anders – und zog vor Gericht. Bislang ohne Erfolg.
Gericht: Gewerbliche Nutzung in großem Umfang
Die Begründung der Richter: Der Anbieter nutzt Berlins Straßen kommerziell – und das bei 6.500 Rädern in erheblichem Umfang. Das gilt rechtlich als Sondernutzung. Dafür ist in Berlin eine entsprechende Erlaubnis nötig. Hinzu kommt: Die Fahrräder stehen oder liegen häufig auf Gehwegen und beeinträchtigen damit andere Verkehrsteilnehmer erheblich.
Petra Nelken, Sprecherin der Behörde, sagte: „Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt.“ Das Unternehmen müsse nun eine Genehmigung beantragen – oder seine Räder sofort entfernen.
Vertrag zum 30. Juni 2025 ausgelaufen
Der Anbieter betrieb das Leihradsystem bis Juni 2025 mit öffentlichen Fördermitteln im Auftrag des Senats. Der Vertrag endete am 30. Juni 2025. Wegen Haushaltskürzungen stoppte der Senat das Angebot. Während der Vertragslaufzeit war keine separate Sondernutzungserlaubnis nötig, da die Firma im öffentlichen Auftrag handelte. Seitdem betreibt sie die Flotte auf eigene Rechnung weiter.