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Kostenloses Handgepäck, Entschädigung bei Verspätungen, Nachbar-Plätze für Kinder und Eltern: die EU überarbeitet die Regeln im Flugverkehr. Uneinig sind sich Parlament und Rat bei den Details. Daran könnte die Reform sogar scheitern.
Was ist der Stand bei den Reformen?
Das EU-Parlament hat heute einen Entwurf angenommen, der die Rechte von Passagieren stärkt. Andere Pläne hat dagegen der Rat, in dem die 27 Mitgliedsländer vertreten sind: Sie wollen die Schwelle, ab der Fluggäste bei Verspätungen entschädigt werden, anheben.
So sollen Entschädigungen nach den Plänen des EU-Rats erst bei Verspätungen ab vier Stunden fällig werden, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Je nach Entfernung soll es außerdem weniger Geld geben. Dafür sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister im vergangenen Juni aus.
Das EU-Parlament hingegen pocht darauf, dass der Anspruch ab drei Stunden und bei Flugausfällen gilt, so wie bisher. Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären danach etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die Mitgliedsstaaten wollen dagegen keine abschließende Liste aufnehmen.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Parlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen nun einen Vermittlungsausschuss bilden, in dem je ein Vertreter aus jedem Land sowie 27 Abgeordnete sitzen. Wann dieser zusammen kommt, ist noch nicht geklärt. Für einen Kompromiss hat der Ausschuss dann acht Wochen Zeit.
Die Europäische Union arbeitet schon seit Jahren an einer Aktualisierung, bisher scheiterten die Versuche aber. Die aktuellen Fluggastrechte gelten seit 2004; seitdem hat sich im Flugverkehr viel getan.
Ob es jetzt zu einer Einigung kommt, ist noch nicht abzusehen. Aus Sicht des bulgarischen Abgeordneten Andrey Novakov wäre „keine Einigung besser als die Position des Rates“ – bei der Schwelle für die Entschädigungen sind die Fronten verhärtet.
Scheitern die Gespräche, wäre auch die Reform vorerst vom Tisch. Mehr Kompromissbereitschaft besteht hingegen dabei, wie hoch die Entschädigungen ausfallen und bei geplanten Regelungen zum Handgepäck.
Was sagen andere dazu?
Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei der Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung – bei 60 Prozent der jetzt Betroffenen, so der Verband.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) sieht die vorgesehenen Anpassungen kritisch und argumentiert damit, dass die entstehenden Kosten zu höheren Ticketpreisen führen würden. Zudem sei in den drei Stunden oft nicht genügend Zeit, um einen Ersatz zu organisieren – sodass stattdessen der Flug annulliert würde.
Besser wäre nach Ansicht von Hauptgeschäftsführer Joachim Lang, wenn die Airlines fünf Stunden Zeit hätten. Ein Ersatzflug „würde den Reisenden am Ende mehr helfen als zusätzliche Pauschalansprüche“, meint Lang.
Welche Pläne gibt es beim Handgepäck?
Fluggäste sollen nach der Vorstellung des Parlaments künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Dieses soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein.
Die Minister der Mitgliedsstaaten haben dagegen keine genauen Maße und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten, dass Airlines die Freimengen deutlich kommunizieren müssen.
Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines selbst überlassen. Zwar darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 auch beim günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr dafür erlassen werden. Anders als vom Gericht gefordert gibt es jedoch keine Regelung dazu, wie groß und schwer das Gepäckstück sein darf. Bei manche Airlines ist daher nur ein sehr kleiner Gegenstand kostenlos – für alles andere muss extra gezahlt werden.
Laut Luftverkehrsverband BDL seien die Vorgaben nicht praxistauglich: Gerade Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge seien nicht darauf ausgelegt, pro Gast ein bis zwei Handgepäckstücke zu befördern. „Die Folge wäre dann, dass vermehrt Gepäck am Gate ad hoc in den Frachtraum verladen werden müsste.“ Dadurch wiederum könnten Verspätungen entstehen, so der Verband.
Welche neuen Rechte könnte es außerdem geben?
Die Abgeordneten wollen festschreiben, dass Passagiere nicht extra fürs Einchecken zahlen müssen oder dafür, dass Rechtschreibfehler in ihrem Namen korrigiert werden. Kinder sollen zudem neben ihren Eltern sitzen können, ohne dass für die Platz-Reservierung zusätzlich gezahlt werden muss. Das Gleiche soll für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten.
Fluggäste sollen außerdem frei wählen können, ob sie digitale oder ausgedruckte Boardingpässe nutzen. Das ist nicht mehr selbstverständlich: Beim Billigflieger Ryanair gibt es die Tickets seit November nur noch in elektronischer Form.
Außerdem sollen Fluggesellschaften laut dem Vorschlag der Abgeordneten bei Verspätungen vorausgefüllte Formulare an ihre Passagiere schicken, um die Beantragung der Erstattung leichter zu machen.