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Pirkanmaa (Finnland) – Der Tod seines geliebten Haustieres nahm einen Automechaniker aus Finnland so sehr mit, dass er sich krankmeldete. Weil sein Arbeitgeber das nicht einsah, ging die Sache vor Gericht – mit überraschendem Ausgang.

Wie mehrere finnische Medien berichten, erkrankte die Katze des Mannes so schwer, dass sie eingeschläfert werden musste. Den Automechaniker, dessen Alter nicht bekannt gegeben wurde, traf der Tod so sehr, dass er bei seiner Werkstatt eine Krankmeldung einreichte. Der Mann konnte sogar ein ärztliches Attest vorweisen, doch der Arbeitgeber lehnte ab. Laut den Zeitungen stellte ihn der Chef vor die Wahl: Entweder zur Arbeit zurückkehren – oder zu kündigen.

Das Bezirksgericht in Pirkanmaa sprach dem Mann eine Entschädigung zu

Das Bezirksgericht von Pirkanmaa in Tampere sprach dem Mann eine Entschädigung zu

Foto: mauritius images / Jani-Markus Häsä / Alamy / Alamy Stock Photos

Katzenbesitzer klagte vor Gericht

Offenbar aus Angst ging der Mann wieder zu seinem Job, doch die Situation am Arbeitsplatz wurde immer unerträglicher. Am Ende wurde dem Finnen gekündigt, unter anderem wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit. Außerdem soll er, so das Kündigungsschreiben, seinem Chef gedroht und seine Arbeit vernachlässigt haben. Der Katzenbesitzer zog vors Bezirksgericht in Tampere (Finnland). Die Richter gaben ihm recht, vor allem, weil es auch keine Hinweise auf Abmahnungen und Verwarnungen gab, die der Arbeitgeber angeblich gestellt hatte. Am Ende musste die Firma ihrem Ex-Mitarbeiter über 40.000 Euro zahlen, unter anderem als Entschädigung, Krankengeld und für die Anwaltskosten.

Von dem Geld hatte der Mann, der schon sein Haustier verloren hatte, nichts mehr. Er starb vor der Verkündung des Urteils. Somit ordnete das Gericht an, die 40.000 Euro in den Nachlass des Mannes einfließen zu lassen. Die eingereichte Berufung gegen das Urteil blieb erfolglos.

Wie ist die Regelung in Deutschland?

In Deutschland sieht das Arbeitsrecht keinen Sonderurlaub vor, wenn das geliebte Haustier gestorben ist, wie es bei nahen Familienangehörigen oft der Fall ist. Eine Krankschreibung mit Attest ist natürlich möglich, vor allem, weil der schmerzvolle Verlust oft eine so gravierende psychische Belastung ist, dass er die Arbeitsfähigkeit beeinflusst.