Neukölln geht weiter gegen die Praxis vor, Wohnungen und Zimmer befristet zu vermieten. Wie das Bezirksamt am Donnerstag mitteilte, hat es jetzt einem Eigentümer untersagt, 15 Wohnungen eines Hauses auf Zeit zu vermieten.
Nach Tagesspiegel-Informationen geht es um ein Haus in der Hermannstraße. Zuerst hatte der RBB über den Fall berichtet. Erstmals hat Neukölln damals das sogenannte „Wohnen auf Zeit“ in einem Haus grundsätzlich untersagt. Der Eigentümer hat nach Angaben des Bezirksamtes Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt.
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Der Fall könnte damit zu einem Präzedenzfall für ganz Berlin werden, sagte der zuständige Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) dem Tagesspiegel: Zuletzt hatte der Berliner Senat ein grundsätzliches Verbot für das Mietmodell in Milieuschutzgebieten angekündigt.
Ein Gutachten des Staatsrechtlers Ulrich Battis kommt allerdings zu dem Schluss, dass das geplante Verbot verfassungswidrig ist. Ähnlich wie beim gescheiterten Mietendeckel fehle Berlin auf dem Gebiet die Regelungskompetenz. Battis war von dem Unternehmen „Wunderflats“ beauftragt worden, das in verschiedenen Teilen Berlins möblierte Kurzzeitwohnungen vermietet.
15
Wohnungen in dem Haus sollen nur befristet und überteuert vermietet worden sein.
Sollte es in dem aktuellen Neuköllner Fall also zu einem Gerichtsurteil kommen, könnte das für Rechtssicherheit für Bezirke und Eigentümer sorgen. Ein ähnlicher Fall auf Friedrichshain-Kreuzberg könnte zeitnah ebenfalls vor Gericht landen.
Im aktuellen Fall in der Hermannstraße hatte der Eigentümer ganze Wohnungen oder einzelne Zimmer für Perioden von maximal einem Jahr zu überteuerten Preisen vermietet. Fünf Wohnungen soll er zudem in Minizimmer aufgeteilt haben, die sechs bis elf Quadratmeter groß sind. Diese seien für 600 bis 660 Euro warm vermietet worden, sagten Bewohner:innen dem RBB. Überwiegend wohnen in den Zimmern ausländische Studierende.
Bezirk hat Rückbau der Wohnungen angeordnet
Für diese fünf Wohnungen hat der Bezirk den Rückbau angeordnet. Das heißt, dass der Eigentümer die Wohnungen wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen soll. Denn da das Haus in einem Milieuschutzgebiet liegt, hätte der Eigentümer nach Auffassung des Amtes die Grundrissänderungen genehmigen lassen müssen.
„Aufgrund der Wohnungskrise hat es sich in den letzten Jahren zum attraktiven Geschäftsmodell entwickelt, reguläre Mietwohnungen in Wohn-Zeit-Modelle umzuwandeln“, sagte Biedermann. Der Verdrängungsdruck in den Neuköllner Milieuschutzgebieten würde dadurch verstärkt.
Niemand muss sofort seine Wohnung verlassen
Das Bezirksamt hat für alle 15 Wohnungen auch Nutzungsordnungen ausgesprochen. Auch das geht über bisherige Fälle hinaus. „Wir haben das so geregelt, dass nach Auslaufen des letzten befristeten Vertrages die Frist für den Rückbau beginnt“, sagte Biedermann dem Tagesspiegel. Niemand müsse also Angst haben, von jetzt auf gleich seine Wohnung zu verlieren. Dem Eigentümer ist stattdessen untersagt, die Zimmer und Wohnungen nach Ablauf der aktuellen Verträge neu zu vermieten.
Neukölln versucht seit einigen Jahren, mit verschiedenen Mitteln das möblierte Wohnen auf Zeit zu beschränken. 2024 errang der Bezirk einen Erfolg vor Gericht: Das Oberverwaltungsgericht untersagte einer Immobilienfirma den Umbau einer Zwei-Zimmer- in eine Fünfzimmerwohnung.
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Dabei folgte es der Argumentation des Bezirksamtes: Es sah in der Grundrissänderung eine Maßnahme, durch die die angestammte Wohnbevölkerung verdrängt werden könnte. „Bauliche Maßnahmen, die bestehende Wohnungen in weitere Zimmer unterteilen und zugleich qualitativ aufwerten, bergen eine Verdrängungsgefahr“, heißt es in dem Urteil.
Die sogenannte Milieuschutzverordnung soll verhindern, dass Wohnungen teuer saniert und anschließend zu Preisen vermietet werden, die sich die bislang ansässige Bevölkerung nicht mehr leisten kann. Seit Mai 2025 verbietet der Bezirk zudem, in Neubauten Mini-Appartements für Kurzzeitmieten zu errichten.