Bielefeld. Der Schnee ist vorerst aus Bielefeld verschwunden. Und trotzdem kann das empfindlich kalte Winterwetter weiterhin ein Risiko im Straßenverkehr darstellen, wie eine 54-jährige Bielefelderin am Montagmorgen feststellen musste. Vermutlich weil ihre Scheibe zugefroren war, prallte sie gegen 7.45 Uhr mit ihrem Toyota Yaris auf der Herforder Straße in Höhe der Hertha-Koenig-Straße frontal gegen einen Ampelmast. Die Frau erlitt leichte Verletzungen, der Sachschaden liegt bei rund 5.000 Euro. Ihr Wagen war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Nach bisherigen Erkenntnissen war die Sicht der Fahrerin durch die zugefrorene Frontscheibe stark eingeschränkt. Als die Polizei am Unfallort eintraf, stellten die Beamten fest, dass die Windschutzscheibe des Fahrzeugs sowohl von innen als auch von außen vereist war. Gegenüber den Einsatzkräften erklärte die 54-Jährige, sie sei wegen der schlechten Sicht langsam und möglichst weit rechts gefahren. Dabei habe sie die Ampel übersehen und sei mit ihr kollidiert.


Auch von außen nix zu sehen: Die Scheibe des Toyota war komplett vereist. - © Polizei Bielefeld

Auch von außen nix zu sehen: Die Scheibe des Toyota war komplett vereist.
| © Polizei Bielefeld

Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass, erneut auf die Gefahren vereister Scheiben hinzuweisen. „Fahren Sie erst los, wenn Sie eine freie Sicht durch Ihre Scheiben haben“, betont ein Sprecher der Bielefelder Polizei. Schnee, Eis und Feuchtigkeit könnten – wie jetzt an der Herforder Straße erlebt – die Sicht massiv einschränken und schon auf gerader Strecke zu gefährlichen Situationen führen.

Eingeschränkte Sicht führt zu gefährlichen Situationen

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass seine Sicht nicht durch Eis, Schnee oder Beschlag beeinträchtigt ist. Ein kleines freigekratztes „Guckloch“ reicht nicht aus und gilt als Ordnungswidrigkeit. Dafür drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg. Das gilt zudem auch für Eis und beschlagene Scheiben im Inneren des Fahrzeuges – so oder so muss freie Sicht hergestellt werden. Kommt es zu einer Gefährdung oder gar zu einem Unfall, können weitere Sanktionen und sogar Strafanzeigen sowie Schadenersatzforderungen folgen.

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Entsprechend sei es gerade bei der aktuell kalten Witterung wichtig, vor Fahrtantritt genügend Zeit einzuplanen, um alle Scheiben vollständig von Eis zu befreien. Schutzfolien, Kratzer, Handfeger und Tücher gehören ebenso zur Grundausstattung wie ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Nicht erlaubt ist wiederum das minutenlange Laufenlassen von Motor und Heizung, um das Fahrzeug „aufzutauen“. Die Straßenverkehrsordnung sieht darin „unnötigen Lärm“ und eine „vermeidbare Abgasbelastung“, was als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Auch Schnee auf dem Autodach sollte entfernt werden, da er während der Fahrt herabrutschen und die Sicht schlagartig versperren kann – auch beim nachfolgenden Verkehr.


Die Fahrt der 54-Jährigen endete an der Herforder Straße vor einem Ampelmast. - © Polizei Bielefeld

Die Fahrt der 54-Jährigen endete an der Herforder Straße vor einem Ampelmast.
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Und auch wenn es derzeit in Bielefeld keinen Schnee gibt: Auch die Bereifung spielt im Winter eine Rolle. Laut StVO dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneten Winterreifen geführt werden. Wer ohne sie unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet sich und andere.

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