Das Landgericht Mannheim hat im Rechtsstreit zwischen dem Karlsruher SC und der Ticketplattform Viagogo zugunsten des Fußballvereins entschieden, wie der Karlsruher SC in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Das Gericht untersagte Viagogo am Mittwoch, 21. Januar, den nicht autorisierten Weiterverkauf von Eintrittskarten für Spiele des KSC, ohne klar darauf hinzuweisen, dass diese Tickets nicht zum Zutritt in den BBBank Wildpark berechtigen.

Nicht erster Gerichtsentscheid gegen Viagogo

Hintergrund des Verfahrens war der wiederholte Verkauf von Eintrittskarten für Heimspiele des KSC über Viagogo. Dabei wurden die Tickets häufig zu überhöhten Preisen angeboten. Zudem besteht für Käuferinnen und Käufer das Risiko, bei Zugangskontrollen keinen Einlass in das Stadion zu erhalten, da der Weiterverkauf über nicht autorisierte Plattformen gegen die Ticket-AGB des Vereins verstößt. Das Gericht stellte fest, dass Fans durch das Verschweigen dieses Risikos getäuscht werden.

Das Urteil verpflichtet Viagogo, künftig deutlich darauf hinzuweisen, dass über die Plattform erworbene Tickets nicht zum Zugang in den BBBank Wildpark berechtigen. Damit folgt das Landgericht Mannheim der Argumentation des KSC und schließt sich ähnlichen Urteilen der Landgerichte Berlin und Hamburg an, die bereits im Fall von Union Berlin und FC St. Pauli gegen Viagogo entschieden hatten.

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