Das bestätigte Rechtsanwalt Axel Kästle, der die Mutter aus Albstadt in dem Prozess verteidigt hatte, am Dienstag gegenüber der Schwäbischen Zeitung. Bereits direkt nach der mündlichen Urteilsverkündung im Oktober habe man Revision eingelegt – ein für Strafverteidiger wohlgemerkt durchaus routinemäßiger Akt, noch ehe das schriftliche Urteil vorliegt. Denn es ist die Strafprozessordnung, die hierfür eine knappe Frist von nur einer Woche vorgibt. Das Landgericht Hechingen hatte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 5 Monaten verhängt.
„Es bleibt dabei“: Albstädter Verteidiger zieht nach Karlsruhe
Offenbar aber hat Kästle zwischenzeitlich, da das schriftliche Urteil vorliegt, tatsächlich nennenswerte Punkte für eine mögliche Revision ausgemacht. „Es bleibt dabei“, sagte der Anwalt unserer Redaktion am Dienstag. Details aus der Begründung, die man nun beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vorgebracht hat, will Kästle jedoch gegenwärtig nicht öffentlich benennen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Post aus Albstadt bekommen. (Foto: Uli Deck/dpa)
Wie geht es jetzt weiter? Die Karlsruher Richter müssen den Antrag prüfen und gegebenenfalls das Urteil, das die Große Strafkammer am Hechinger Landgericht Anfang Oktober gefällt hat, unter die Lupe nehmen. Sie können die Revision verwerfen, wenn sie aussichtslos erscheint. Oder aber eine Entscheidung darüber per Urteil herbeiführen; dann käme es zur mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.
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Letzteres ist deutlich seltener der Fall, dann etwa, wenn eine Rechtsfrage grundsätzlich geklärt werden muss oder die Richter das Hechinger Urteil aufheben wollen. Zeugen werden im Revisionsverfahren selbst jedoch nicht noch einmal gehört (siehe Infokasten).
RechtBerufung oder Revision?
Wer mit einem Urteil unzufrieden ist, kann sich wehren. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Wege: Berufung und Revision. Im Revisionsverfahren, wie es der Albstädter Rechtsanwalt Axel Kästle für seine Mandantin nun anstrebt, werden keine Zeugen mehr geladen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft vielmehr, ob Richter Fehler gemacht haben und ob Gesetze korrekt angewendet wurden. Falls das Revisionsverfahren erfolgreich ist, wird das Urteil teilweise oder ganz aufgehoben und der Fall in der Regel an das Landgericht zurückverwiesen, wo neu verhandelt wird. Nur in seltenen Fällen fällt der BGH selbst ein neues Urteil. Im Berufungsverfahren hingegen wird ein Fall von vornherein noch einmal komplett neu aufgerollt. Zeugen werden erneut gehört, Beweise geprüft.
Der Fall, der sich im vergangenen März in einer Albstädter Wohnung zugetragen hatte, erschütterte die Region: Die 35-jährige Albstädterin hatte das Kind im Badezimmer ihrer Wohnung heimlich zur Welt gebracht und es daraufhin in die Waschmaschine gelegt. Als ihr Lebensgefährte, der von der Schwangerschaft und dem Kind nichts gewusst hatte, später die Waschmaschine startete, starb das Kind in der Waschtrommel.
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Der Prozess vor dem Hechinger Landgericht drehte sich um die Frage, inwiefern die Angeklagte von der Schwangerschaft gewusst oder diese verdrängt haben musste. Nicht aufklären ließ sich das Motiv der Tat. „Sie sind kein Monster“, hatte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung gesagt. Gleichwohl mache es unzufrieden, wenn man die eigentliche Ursache einer Tat nicht aufklären könne.
Die Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung zuvor mehrfach beteuert, nichts von der Schwangerschaft gewusst zu haben und erschrocken gewesen zu sein, als das Kind zur Welt kam. Die Hechinger Richter gingen in ihrer Urteilsfindung davon aus, dass die Frau ihre Schwangerschaft verdrängt hatte. Aus Sicht der Richter hatten die Gutachten der Sachverständigen gezeigt, dass das Kind bei der Geburt am Leben war und erst später in der Waschmaschine starb.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess 8 Jahre Haft für die Mutter gefordert, das Urteil von 6 Jahren und 5 Monaten ihrerseits jedoch akzeptiert. „Vonseiten der Staatsanwaltschaft wurde kein Rechtsmittel eingelegt“, teilte deren Sprecher Dr. Philipp Wissmann am Dienstag auf Anfrage mit.