Es gibt viele Sorgen, die Pferdebesitzer haben. Dass ihr Tier nachts auf einer Weide erschossen wird, gehört wohl eher nicht dazu. So hat es sich in Neuss allerdings am 9. Oktober auf einer Weide in Neuss-Rosellen zugetragen. Zu dem Fall gibt es jetzt Neuigkeiten.

Die Untere Jagdbehörde des Kreises hatte eineKostenpflichtiger Inhalt Anzeige gegen den Jäger aus dem Kreis Recklinghausen erstattet. Grund dafür war die „unbegründete Tötung eines Wirbeltiers“, teilte ein Sprecher des Rhein-Kreises mit. Wäre der Jäger für schuldig erklärt worden, hätte er nach dem Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden können. Aber: Das Verfahren ist eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf unserer Redaktion jetzt mit. Dem Beschuldigten habe „weder ein vorsätzliches noch ein fahrlässiges Verhalten mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden“ können. Und weiter: Der Stand der Ermittlungen habe ergeben, „dass der Beschuldigte das Pferd mit einem Wildschwein verwechselte“, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Der Reitstallbesitzer hatte unserer Redaktion berichtet, dass es sich bei dem erschossenen Tier um das Pony „Lady“ handelte, das eine Größe von etwa 1,50 Meter hatte. Der Jäger begründete sein Versehen der Staatsanwaltschaft offenbar folgendermaßen: „Die Verwechslung erkläre er sich mit einem Höhenunterschied zwischen dem Waldboden und der dahinter angrenzenden und tiefer liegenden Pferdeweide“, ergänzte die Sprecherin.

„Eigentlich darf so etwas nicht passieren“, sagt Peter Kallen, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Neuss. „Warum hier entschuldbare Umstände vorliegen, kann ich nicht beurteilen, ohne die näheren Details zu kennen.“

Eine sonderbare Begründung der Staatsanwaltschaft sieht dagegen Peter Höffken, Fachleiter bei der Tierrechtsorganisation People for the Ethical Treatment of Animals (Peta). Denn sie erkenne nicht, „dass der Jäger sein Ziel nicht zweifelsfrei identifiziert hat“. Allerdings: „Er muss dies aber bei jeder Schussabgabe tun, egal wie die Geländestruktur aussieht, um zu verhindern, dass er auf Menschen oder eben Pferde schießt“, sagt Höffken. Peta empfehle dem Rhein-Kreis dringend, bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung einzulegen.

Es steht durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch nicht fest, ob der 32-Jährige seinen Jagdschein verliert. „Der Kreis kann unabhängig von der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung den Jagdschein beziehungsweise die Waffenbesitzkarte entziehen, denn diese ist an die ‚Zuverlässigkeit‘ gekoppelt“, erklärt Höffken. Nach dem Waffengesetz besitzen Personen diese erforderliche Zuverlässigkeit nicht, „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden“, ergänzt der Fachleiter. „Wir vertreten die Auffassung, dass der Mann künftig nicht mehr mit einer Waffe auf Lebewesen schießen dürfen sollte, und hoffen, dass der Kreis die notwendigen Schritte dafür in die Wege leitet.“

Ob der Jäger seinen Jagdschein behalten darf oder vorübergehend abgeben muss, ist noch unklar, bestätigte eine Sprecherin des Kreises Recklinghausen auf Nachfrage unserer Redaktion. Der Kreis sei noch in der Bearbeitung des Verfahrens und prüfe, ob der Jäger seine Pflichten vernachlässigt hat.