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Nach unverhohlenen Drohungen ist US-Präsident Trump in der Grönland-Frage zurückgerudert. Mit NATO-Chef Rutte will er sich auf Rahmenbedingungen für die Zukunft der Insel einigen. Das Völkerrecht gibt einen klaren Rahmen vor.
Wem „gehört“ Grönland?
„Selvstyre“ – das ist der Kernbegriff eines Gesetzes von 2009, auf dem der aktuelle Status Grönlands beruht. Übersetzen könnte man den Begriff mit „Selbstverwaltung“ oder „Selbststeuerung“: Grönland ist heute ein autonomes und selbstverwaltetes Gebiet innerhalb des dänischen Königreichs. Es gehört also zu Dänemark.
Die Bevölkerung Grönlands, etwa 57.000 Menschen, gilt völkerrechtlich aber als eigenes Volk, das auch eigenständig über die innenpolitischen Fragen, wie etwa die Verwendung der eigenen Rohstoffe, entscheidet. Grönland hat eigene Wahlen, ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. Dänemark ist unter anderem zuständig für die Außen- und Sicherheitspolitik.
Grönland ist aber – anders als Dänemark – nicht Teil der Europäischen Union. Zwar waren zunächst Dänemark und damit auch Grönland 1973 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beigetreten. Im Jahr 1982 stimmte aber eine knappe Mehrheit von rund 53 Prozent der Grönländer für einen Austritt aus der EWG. Dieser wurde dann schließlich 1985 vollzogen. Zur NATO allerdings zählt Grönland nach wie vor: Einen Austritt aus dem nordatlantischen Verteidigungsbündnis gab es nicht.
Wer darf über den künftigen Status Grönlands entscheiden?
Die Diskussion über Grönlands Zukunft wurde bisher – befeuert von Donald Trump – auf der großen weltpolitischen Bühne geführt. Etwa beim Weltwirtschaftsforum in Davos. Aber endgültige Entscheidungen über die Zukunft Grönlands können nach dem Völkerrecht nicht über die Köpfe der Menschen in Grönland getroffen werden.
Schon gar nicht, wenn es darum gehen sollte, unabhängig von Dänemark zu werden und einem anderen Staat beizutreten. „Ein Transfer von Territorium, ohne die Bevölkerung zu fragen, ist nach dem Selbstbestimmungsprinzip nicht zulässig“, sagt Andreas Paulus. Er ist Professor für Völkerrecht an der Georg-August-Universität in Göttingen und war zwölf Jahre Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Man kann nicht einfach Land verschieben und die betroffenen Personen ignorieren.“
Das gilt nicht nur für das Land als Ganzes, sondern auch für eine Abtretung einzelner Teile des Territoriums. Auch Gespräche wie zuletzt zwischen Trump und NATO-Chef Mark Rutte in Davos könnten also aus völkerrechtlicher Sicht keine endgültigen Fakten, sondern lediglich eine Diskussionsgrundlage schaffen. Rutte selbst sagte dazu aber auch, dass die Souveränität der arktischen Insel ohnehin kein Thema gewesen sei.
Was möchten die Grönländer selbst?
Die Bevölkerung von Grönland selbst strebt generell durchaus nach Unabhängigkeit, kann aber eben selbst bestimmen, wie und in welcher Form das geschieht. Theoretisch könnten die Grönländer und Grönländerinnen also durchaus entscheiden, unabhängig von Dänemark zu werden und danach auch Teil der USA zu werden. Letzteres scheint aber jedenfalls kurzfristig eher unwahrscheinlich zu sein. Bei der jüngsten Wahl erhielt eine Partei die meisten Stimmen, die einen geordneten und langfristigen Unabhängigkeitskurs verfolgt.
Könnten die USA Grönland ganz oder in Teilen einfach kaufen?
US-Präsident Trump hat immer wieder auf einen Kauf Grönlands gepocht. Tatsächlich gab es auch schon Landkäufe in der US-Geschichte: 1867 kauften die USA dem Russischen Kaiserreich Alaska ab. Der Preis damals: 7,2 Millionen Dollar.
Und auch mit Dänemark kamen die USA schon einmal ins Geschäft: 1917 erwarben sie für 25 Millionen Dollar in Goldmünzen die damalige Kolonie Dänisch-Westindien – heute bekannt als Virgin Islands oder Jungferninseln. Im Gegenzug übrigens erkannten die USA seinerzeit die Zugehörigkeit Grönlands zu Dänemark an.
„Damals gab es aber noch kein Selbstbestimmungsrecht der Völker“, sagt Andreas Paulus. „Dieses wurde ja gerade von den Vereinigten Staaten 1918 unter Woodrow Wilson in das Völkerrecht eingeführt.“
Ob solche Käufe heutzutage möglich wären, ist daher höchst zweifelhaft. Jedenfalls dann, wenn sie über die Köpfe der Grönländer hinweg erfolgen sollten, wären sie gänzlich ausgeschlossen.
Und auch mit finanziellen Angeboten an die grönländische Bevölkerung würden sich die USA auf rechtlich dünnem Eis bewegen. „Es gilt das Nichteinmischungsgebot: Die USA dürften sich, solange Grönland selbstbestimmt zu Dänemark gehört, nicht in innere Angelegenheit Dänemarks oder Grönlands einmischen, etwa indem sie mit dem Angebot von Geld für eine Abstimmung die demokratische Selbstbestimmung beeinflussen“, erklärt Völkerrechtsexperte Paulus.
Gibt es aktuell Vereinbarungen zwischen Grönland und den USA?
Die USA waren in der Vergangenheit und sind auch heute noch militärisch auf Grönland präsent. Grundlage dafür ist bis zum heutigen Tag ein Abkommen aus dem Jahr 1951 mit dem Titel „Thulesag 2“. Dieser Vertrag erlaubt den USA, auf grönländischem Gebiet Militärbasen einzurichten und zu betreiben.
Ziel des Abkommens war es, Dänemark bei der Verteidigung Grönlands zu unterstützen, eingebettet in die Zusammenarbeit im Rahmen der NATO. Damit einher geht die Erlaubnis für die USA, militärisches Personal in Grönland zu stationieren, diesem freie Bewegung auf der gesamten Insel zu gestatten oder Schiffs- und Flugverkehr einzurichten.
Allerdings formuliert der Vertrag auch, dass dies „unbeschadet der Souveränität des Königreichs Dänemark über dieses Verteidigungsgebiet“ geschehe. Der völkerrechtliche Status Grönlands wurde also dadurch nicht verändert.
Was müsste eine neue Grönland-Vereinbarung berücksichtigen?
Die aktuellen Verhandlungen über ein neues Grönland-Abkommen werden noch andauern. Bislang sind nur erste Grundzüge bekannt.
Sofern sich diese neue Vereinbarung aber, wie die aktuell geltende Vereinbarung aus dem Jahr 1951, im Rahmen der NATO-Zusammenarbeit bewegt, könnte wohl Dänemark darüber entscheiden.
Denn es handelt sich dabei ja um Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, für die Dänemark nach dem „Selvstyre-Gesetz“ von 2009 zuständig ist. Nicht möglich wäre, dass Dänemark in diesem – neuen – Rahmen die Souveränität über grönländisches Territorium komplett an die USA abgibt.
Denkbar wäre wohl nur ein mit diplomatischen Botschaften vergleichbares Modell: Bestimmte Souveränitäts-Rechte könnten abgegeben werden, das dann aber auch wieder rückgängig gemacht werden. Beispielsweise dann, wenn die Zusammenarbeit in der NATO aufgekündigt würde.
Ohnehin hat auch Dänemark bisher vehement ausgeschlossen, Souveränitätsrechte abzugeben. Dass das bestehende „Thulesag 2“-Abkommen in diesem Punkt also gravierend verändert wird, ist nicht zu erwarten.
