Person tippt auf ein Smartphone

Stand: 23.01.2026 19:08 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Freitag einen ehemaligen Anästhesisten des Klinikums in Neustadt am Rübenberge wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt. Er soll Kinder und Jugendliche nackt fotografiert haben.

Sie sollen dabei laut Anklage narkotisiert gewesen sein – das jüngste Kind sei acht Jahre alt gewesen. Angeklagt seien 19 Fälle zwischen den Jahren 2006 und 2024, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet. Der Arzt soll laut Staatsanwaltschaft die nackten Brüste und Genitalien fotografiert haben. Einige Kinder habe er sogar im Intimbereich angefasst. Die meisten Opfer waren den Angaben zufolge Patientinnen in der Klinik, einige Fotos stammen demnach auch aus dem privaten Umfeld.

Klinik: „Große Betroffenheit und tiefe Bestürzung“

Die Erkenntnis habe „bei Belegschaft und Klinikleitung große Betroffenheit und tiefe Bestürzung ausgelöst“, teilte das Klinikum in Neustadt am Rübenberge mit. Es bot Betroffenen unter anderem persönliche Gespräche an.

Mediziner flog auf FKK-Campingplatz auf

Der beschuldigte Mediziner soll bereits 2024 auf einem FKK-Campingplatz in Kroatien heimlich nackte Kinder fotografiert haben, so die Staatsanwaltschaft. Dabei hätten ihn kroatische Sicherheitsbeamte beobachtet und anschließend das Handy beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Hannover war nach eigenen Angaben darüber informiert worden und hatte veranlasst, den Arbeitsplatz sowie die Wohnung des beschuldigten Mannes zu durchsuchen. In der Wohnung fanden die Ermittler demnach 1.600 kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinem Computer. Auch in Kroatien wurde laut Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Mann eröffnet, möglicherweise werde dieses in Hannover mit verhandelt.

Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch

  • Kinderpornografische Inhalte sind die Darstellung einer sexuellen Handlung von, an oder vor einer Person unter 14 Jahren oder die sexuell aufreizende Darstellung eines Kindes. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte zu diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren (§ 184b Absatz 1 StGB) bestraft. (Quelle: BKA)
  • Der Besitz oder das Abrufen kinderpornographischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird nach § 184b Absatz 3 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (Quelle: Bundesamt für Justiz)
  • Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
  • Der Verein „Wendepunkt“ betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff „Missbrauch“ sei nicht angebracht – er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff „sexuelle Gewalt“ genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
  • Die Polizei hingegen verwendet den Begriff „Kinderpornografie“ neben Formulierungen wie „Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern“ oder „Darstellung von sexueller Gewalt“, da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Ein Mann tippt auf seinem Smartphone herum.

Der Mann aus der Region Hannover soll die Taten in Kroatien begangen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 23.01.2026 | 15:00 Uhr