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Berlin – Erst hat ihn ein religiöses Gericht verurteilt, nun auch ein staatliches: Ein Berliner Rabbiner hat Frauen unter dem Deckmantel religiöser Hilfe sexuell missbraucht. Vor Gericht sagte eine Zeugin aus, er habe ihr sogar eine „Infusion“ mit seinem Samen verordnet, um sie angeblich zu „heilen“.

Am Amtsgericht Tiergarten in Berlin ging Ende vergangener Woche ein Verfahren gegen den Rabbiner Reuven Y. (49) wegen sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung und Ausnutzung eines Überraschungsmoments zu Ende. Das Gericht verurteilte ihn zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Zuvor hat bereits das Arbeitsgericht entschieden, dass die Kündigung durch die jüdische Gemeinde aufgrund der Vorwürfe rechtens gewesen sei.

Übergriff in der Synagoge

Die Nebenklägerin, auf deren Aussage das Verfahren der Staatsanwaltschaft maßgeblich beruht hat, schilderte einen Übergriff in einer Synagoge. Demnach habe der Rabbiner ihr befohlen, die Augen zu schließen, und sie anschließend geküsst, obwohl sie dies nicht gewollt habe.

Im Zuge des Verfahrens sagten zahlreiche weitere Zeuginnen aus. Nach ihren Aussagen soll es ähnliche Vorfälle gegeben haben. Der Rabbiner habe sich den Frauen angenähert und erklärt, dass er ihnen helfen wolle, seelische oder religiöse Blockaden zu lösen. Dabei habe er pseudoreligiöse Aussagen genutzt, um Vertrauen aufzubauen.

Eine Zeugin sagte aus, sie habe von 32 Frauen erfahren, die von sexuellen Übergriffen berichtet hätten. Viele Opfer glaubten lange, sie seien die einzigen Betroffenen.

Das Verfahren gegen den Rabbiner fand vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt

Das Verfahren gegen den Rabbiner fand vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt

Foto: Taylan Gökalp/dpa

Gezielt unerfahrene Frauen als Opfer ausgewählt

Mehrere Zeuginnen gaben an, dass der Rabbiner gezielt Frauen angesprochen habe, die russischsprachig gewesen seien, allein in Deutschland lebten und wenig über das Judentum gewusst hätten. Für manche sei es die erste Begegnung mit dem jüdischen Glauben gewesen. Die Frauen hätten geglaubt, seine Aussagen und Handlungen seien religiös begründet.

Ein Opfer berichtete, der Rabbiner habe ihr erklärt, er müsse ihr eine „Infusion“ mit seinem Samen in den Mund geben, um sie zu „heilen“. Eine andere sagte aus, er habe nach sexuellen Handlungen auch anzügliche Bemerkungen über ihre damals zwölfjährige Tochter gemacht.

Mehr zum ThemaReligiöses Gericht griff ein

Bereits im Sommer 2023 hatte ein sogenanntes „Beit Din“, ein jüdisches Religionsgericht in Berlin, entschieden, dass die Handlungen des Rabbiners nicht mit dem jüdischen Gesetz, der Halacha, vereinbar seien. Ihm wurde untersagt, weiterhin religiöse Aufgaben auszuüben.

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland erklärte zu dem Fall, man dürfe nicht schweigen, wenn unter dem Deckmantel religiöser Autorität sexuelle Übergriffe oder Amtsmissbrauch begangen würden.