Diese Woche hat der 2. Zivilsenat des Kammergerichts Berlins die Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil aus dem Jahr 2023 abgelehnt, das ihn dazu verpflichtet, rund 1,8 Millionen Euro an Bushido zu zahlen. In der neuesten Folge seines „Sprich Klartext“-Formats reagiert Arafat nun auf die Entscheidung und teilt seine Sicht auf die Entscheidung.
Arafat spricht über abgewiesene Berufung im Zivilprozess mit Bushido
Eingangs bekräftigt Arafat, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und ihm demnach theoretisch auch noch Rechtsmittel zur Verfügung stünden, um dagegen vorzugehen. Viele Optionen bleiben da jedoch nicht übrig: Konkret steht nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof im Raum. Dort wird jedoch nicht das Urteil neu geprüft, sondern lediglich entschieden, ob eine Revision durch das Kammergericht hätte zugelassen werden müssen. Beispielsweise aufgrund von Verfahrensfehlern. Diese Beschwerden haben jedoch eine äußerst geringe Erfolgsquote von unter zehn Prozent.
Darüber hinaus beklagt Arafat, dass er die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen könne. Er muss das Geld zahlen, da es keinen gültigen Managementvertrag zwischen ihm und Bushido gegeben hatte, heißt es in dem Urteil. Ein Vertrag, in dem verankert wurde, dass Arafat eine Beteiligung von 30 Prozent an allen Einnahmen Bushidos zustehe, beschreibt das Kammergericht als „sittenwidrige Knebelung“. Diesbezüglich merkt Arafat an, dass er angeblich noch nie eine Rechnung geschrieben habe, „wo drinsteht: ‚laut Managementvertrag'“.
Generell sei das Kammergericht weder auf seine Aussagen, noch auf sein Zeugenangebot eingegangen, so Arafat.