Wie schnell sollen Autos und andere Fahrzeuge in unseren Gemeinden und Städten unterwegs sein? Oft genug kommt es auf den Blickwinkel an, wie diese Frage beantwortet wird: Ist man selbst in einer Straße regelmäßig mit dem Auto unterwegs, findet man das reguläre innerörtliche Tempo 50 möglicherweise ganz praktisch. Wohnt man jedoch dort, wäre einem vielleicht eine geringere zulässige Geschwindigkeit ganz recht.
Die Gesetzesänderung macht jetzt auch den Lückenschluss möglich
Vor einigen Monaten wurde der rechtliche Rahmen rund um Tempo 30 verändert. Laut dem neuen Gesetz kann Tempo 30 jetzt auch auf Vorfahrtstraßen, an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen oder vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eingerichtet werden. Mehr noch: Zwischen mehreren Abschnitten von Tempo 30 ist jetzt ein „Lückenschluss“ von bis zu 500 Metern möglich. Auf Schulwegen, vor Kindergärten oder Altenheimen sowie in reinen Wohngebieten war das bislang auch schon möglich.
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Dennoch sind Tempo 30-Zonen gefühlt unterschiedlich verteilt in den Kommunen im Landkreis Augsburg. In Neusäß hat sich jetzt der zuständige Ausschuss damit befasst, ob mehr Tempo 30 umgesetzt werden kann und soll. In der Nachbarstadt Augsburg ist die Karlstraße in der Innenstadt eines der prominentesten Beispiele. Wir fragen in dieser Woche nach Ihrer Meinung: Wo wünschen Sie sich mehr Tempo 30? Und wo ist, Ihrer Meinung nach, eine Geschwindigkeitsbegrenzung überflüssig? Schreiben Sie uns Ihre Meinung bis Donnerstag, 29. Januar, 8 Uhr per E-Mail an redaktion.landbote@augsburger-allgemeine.de oder redaktion@schwabmuenchner-allgemeine.de. Bitte vergessen Sie dabei Ihre Adresse nicht.
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Jana Tallevi
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Auto
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Neusäß
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