Schon vor Beginn der Gemeindeversammlung der evangelischen Kirche in Kaarst entspannen sich lebhafte Gespräche vor der Auferstehungskirche: Die aktuelle Beschlussunfähigkeit des erst 2024 gewählten Presbyteriums schüre Misstrauen, Sorge vor Gerüchten und Unverständnis. Dass es die Auflösung eines Presbyteriums in dieser Form in Kaarst noch nie gegeben hat, bestätigte auch Pfarrerin Annette Marianne Begemann im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Entwicklung dahin habe sich aber über anderthalb Jahre abgezeichnet.
In der Kirche begrüßte Pfarrer Ralf Laubert, Synodalassessor des Kirchenkreises, die zahlreich erschienenen Besucher. Er erläuterte zunächst die kirchenrechtlich relevanten Grundlagen: Das Presbyterium verfügt über eine dauernde Beschlussunfähigkeit, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder vorhanden sind. Da von 17 ursprünglich gewählten respektive qua Amt zugehörigen Mitgliedern elf zurücktraten und sechs übrig blieben, waren das zu wenige: „Acht wären nötig gewesen“, so der Geistliche. Die Schwierigkeiten waren lange bekannt und riefen Besuche des Superintendenten auf den Plan. Die übergeordneten Stellen berieten intensiv die Situation. Doch es half nichts: Am 17. Dezember 2025 stellte der Kreissynodalvorstand (KSV) die Beschlussunfähigkeit fest und ersetzte das Presbyterium durch einen
Bevollmächtigtenausschuss (BVA). Ihm gehören derzeit vier Personen an: Pfarrer Laubert, Pfarrerin Begemann als Übergangs-Vorsitzende, Anja Fust als Finanzkirchen- und Rainer Geisel als Baukirchenmeister, die zuvor zurückgetreten waren. In den nächsten Wochen soll der BVA um weitere Mitglieder erweitert werden, die der KSV bestimmt. Die Arbeit des BVA läuft mit voller Kompetenz weiter.
Die anschließende Fragerunde offenbarte die tiefe Verunsicherung, die sich in der Gemeinde inzwischen breitmacht. Es wurde bemängelt, dass die Gläubigen von der Beschlussunfähigkeit des Presbyteriums völlig überrascht wurden: „Wir waren total geschockt“, war zu hören. Zudem wurde die Sorge geäußert, dass die Außenwirkung der evangelischen Kirche durch die Vorgänge denkbar schlecht sei und die Mitglieder sich wie unmündige Kinder fühlten: „Dann müsste man den Verschwiegenheitsparagraphen ändern“, so Pfarrer Laubert. Die Aufklärung über die Gründe der Zurückgetretenen wurde nachdrücklich gefordert, aber Pfarrer Laubert verwies stoisch auf den für alle Mitglieder geltenden Verschwiegenheitsparagraphen. Es habe keine Möglichkeiten der konstruktiven Zusammenarbeit mehr gegeben. Es wurde Kritik an der weiteren Zusammensetzung des BVA geübt, da es keine festgelegten Kriterien gibt und die KSV darüber alleine entscheidet. Andere bedauerten mangelnde Dialogfähigkeit und das fehlende Zusammenwachsen der Gemeinde. Dass zwei der zurückgetretenen Mitglieder erneut im BVA sind, sorgte für Irritationen, die nicht aufgelöst werden konnten.
Doch es gab auch andere Meinungen: Kathrin Mallwitz als ehemaliges Presbyteriums-Mitglied wollte zum Inhalt der Kontroversen nichts sagen, berichtete aber von einer langen Leidenszeit, in der um Gemeinsamkeiten gerungen wurde: „Es war kein leichtfertiger Rücktritt“, sagte sie. Es wurde auch noch einmal auf die wichtige Arbeit der Ehrenamtler hingewiesen, die mit viel Herzblut und Einsatz ausgeübt werde und unbedingten Respekt verlange. Zudem biete die Verschwiegenheitsklausel einen Schutz vor der Öffentlichkeit. Verschiedene Appelle bergen Hoffnung für die turnusgemäße Neuwahl des Presbyteriums 2028, zum Beispiel einen Vertrauensvorschuss in die Arbeit des KSV und des BVA zu setzen: „Dieses Vertrauen wurde uns von Gott geschenkt und das müssen wir als Gemeinde schaffen“, sagte ein ehemaliger Presbyter. Nicht übereinander, sondern miteinander reden – und Pfarrer Ralf Laubert verwies auf den Heiligen Geist, der allen Weisheit einhauchen möge. Eine Gemeinde, die so miteinander ringt, besitzt auf jeden Fall noch jede Menge Potenzial.