Fünfeinhalb Monate nach dem gewaltsamen Tod einer pflegebedürftigen Ukrainerin in Duisburg hat das Duisburger Schwurgericht die Tochter verurteilt. Die Richter verhängten am Montag sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags.
Die 89-jährige Seniorin war im August 2025 tot in ihrem Pflegebett aufgefunden worden. Weil die Leiche massive Hautrötungen und mehrere Blutergüsse aufwies, wurde eine Obduktion angeordnet. Dabei stellten die Ärzte fest, dass die Frau erstickt war. Und weil sowohl der Kehlkopf als auch zwei Rippen gebrochen waren, geriet schnell die Tochter in Verdacht, den Tod gewaltsam herbeigeführt zu haben.
Die heute 60-jährige Ukrainerin war 2022 aus ihrer Heimat nach Duisburg geflüchtet. Ein Jahr später hatte sie ihre Mutter bei sich aufgenommen und zuletzt fast rund um die Uhr gepflegt. Im Prozess hatte die Angeklagte bestritten, ihre Mutter getötet zu haben. Stattdessen schilderte sie, dass ihre Mutter einen Erstickungsanfall erlitten habe, woraufhin sie eine Herzdruckmassage durchgeführt habe.
Die Tat ereignete sich am 11. August. Die Tochter erklärte, ihre Mutter sei erstickt und nicht mehr zu retten gewesen. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten an dieser Darstellung jedoch erhebliche Zweifel. Andere Todesursachen, etwa ein Ersticken durch Nahrung oder einen medizinischen Notfall, wurden ausgeschlossen. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags. Die Angeklagte bestritt die Tat während des Verfahrens.
Vor Gericht schilderte die Tochter eine zunehmende Überforderung mit der Pflege ihrer Mutter, deren Demenz sich in den Monaten vor dem Tod deutlich verschlechtert habe. Ein Thema war auch der Zustand der Angeklagten, die zwei Tage nach dem Tod der Mutter stark alkoholisiert festgenommen worden war. Für das Gericht deutete das Verletzungsbild ganz klar auf einen gewaltsam herbeigeführten Tod hin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.