Die Berliner SPD-Fraktion will für Mieter*innen viel verbessern, aber nicht enteignen.

Die Berliner SPD-Fraktion will für Mieter*innen viel verbessern, aber nicht enteignen.

Foto: dpa/Annette Riedl

Der Mietenwahlkampf nimmt Fahrt auf: Nach Linken und Grünen hat nun auch die Berliner SPD ihr Konzept gegen den in der Hauptstadt immer weiter eskalierenden Mietenwahnsinn vorgelegt. Auf ihrer Klausurtagung in Rostock hat die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus einstimmig eine entsprechende Resolution mit Gesetzesvorschlägen verabschiedet. Die Sozialdemokraten wollen den Markt wesentlich stärker regulieren, als es bisher der Fall ist.

Was die SPD aber nicht will: Die Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen vergesellschaften. Das ist die Forderung der Initiative Deutsche Wohnen und Co (DWE) enteignen, die bei einem Volksentscheid 2021 rund 60 Prozent der Berliner Wähler*innen überzeugen konnte. »Die SPD will nicht Privatwohnungen in Gemeineigentum überführen. Wir wollen nicht enteignen«, heißt es in der Resolution. Das sei für den Landeshaushalt nicht verantwortbar.

Den erfolgreichen Volksentscheid deutet die SPD in den Auftrag um, den Artikel 15 des Grundgesetzes im Wohnungssektor anzuwenden. Dieser ermöglicht es, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zu vergesellschaften. Anwenden will die SPD den Artikel 15 »ohne den Entzug des Eigentums«. Artikel 15 sei größer und mehr als nur eine billigere Form der Enteignung. Er eröffne die Möglichkeit, eine »gemeinwirtschaftliche Ordnung« herzustellen.

Zentraler Punkt dieser geplanten Ordnung: ein Mietenstopp. Ab einem Stichtag soll die Miethöhe gedeckelt werden. Zulässig soll nach SPD-Vorstellung nur ein Inflationszuwachs sein. Ausnahmen soll es für Neubauten und Kleinvermieter*innen mit maximal zwei vermieteten Wohneinheiten geben. »Wir müssen die Preisspirale sofort stoppen. Ohne Stopp gibt es keine Stabilisierung«, heißt es.

Darüber hinaus sollen Vermietern Vorgaben für die Gewinnausschüttung gemacht werden. Diese soll maximal vier Prozent der jährlich mit den Nettokaltmieten erwirtschafteten Einnahmen betragen dürfen. Und ausgeschüttet werden darf erst, wenn Rücklagen für Instandhaltung, Reparatur und Sanierung sowie energetische Modernisierungen und Wohnungsneubau gebildet wurden. »Wer Wohnraum bewirtschaftet, soll solide wirtschaften können, aber der Kernzweck muss Versorgung sein, nicht Renditemaximierung«, so die SPD. Für Großvermieter sollen weitere Pflichten entstehen: Vermieter größerer Bestände ab 500 Wohneinheiten sollen »einen bestimmten Anteil« ihrer Einnahmen in Erhaltung, Modernisierung und ökologische Verbesserung ihres Bestandes investieren müssen.

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Ohne Gegenleistung sollen Mietenstopp, Gewinnbeschränkungen und Verpflichtungen allerdings nicht eingeführt werden. Vermieter sollen mit einem »Vergesellschaftungsabschlag« finanziell entschädigt werden. Die vollen Ausfälle werden wohl nicht gezahlt werden, der SPD schwebt eine »faire, aber gemeinwohlorientierte Entschädigung« vor, die die öffentliche Hand nicht überfordern soll.

Um die ambitionierten Pläne auszuloten, hat die Fraktion ein Rechtsgutachten zur Anwendung des Artikels 15 in Auftrag gegeben. Dieses soll in einigen Wochen vorliegen. Darüber hinaus will die SPD prüfen, ob in das geplante Gesetz weitere Maßnahmen aufgenommen werden können. Unter den genannten Punkten wäre ein »Veräußerungsverbot mit Genehmigungsvorbehalt« am gravierendsten. Damit würde der Verkauf von Immobilien beschränkt. »Der schnelle Weiterverkauf von Beständen treibt Preise und damit mittelbar Mieten«, heißt es in der Resolution. Auch auf der Prüfliste: ein staatliches Vorkaufsrecht und eine Preisbegrenzung auf den alten Kaufpreis zuzüglich Inflationsausgleich.

Die SPD-Fraktion hat aber nicht nur ferne Zukunftspläne. Noch in der laufenden Legislaturperiode will sie das Wohnraumsicherungsgesetz des Senats um weitere Maßnahmen ergänzen. Der Entwurf des Gesetzes ist noch nicht beschlossen und soll in Kürze an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet werden. Für Änderungen ist die SPD auf die Zustimmung des Koalitionspartners CDU angewiesen.

Neben einer Einschränkung von möbliertem Wohnen auf Zeit und mehr Sanktionen für kriminelle Vermieter stechen dabei zwei Punkte hervor. Einerseits ist das eine Sozialquote auch für private Vermieter. Diese sollen einen Anteil ihrer Wohnungen Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen zur Verfügung stellen. Im Gespräch ist eine Quote von 30 Prozent. Zum anderen spricht sich die SPD für die Einrichtung eines Wohnungskatasters aus. Vermieter sollen dort relevante Daten, wie etwa Baujahr, Wohnfläche und Miethöhe von Wohnungen, hinterlegen müssen.

»Was die SPD vorschlägt, verdreht den Vergesellschaftungsbegriff.«


Iman Al Nassre

Deutsche Wohnen und Co Enteignen

Das Konzept der Sozialdemokraten stößt bei DWE auf wenig Begeisterung. »Die Miethöhen zu begrenzen, ist eine gute Idee, aber das wäre jetzt schon möglich und zwar ohne Entschädigungen«, sagt DWE-Sprecherin Iman Al Nassre im Gespräch mit »nd«. »Großen Wohnungskonzernen dafür Geld aus dem Haushalt zu geben, obwohl sie die Wohnungen behalten dürfen, ist sowohl juristisch als auch finanzpolitisch Irrsinn.« Die vorgeschlagenen Maßnahmen könne man außerdem nicht als Gemeinwirtschaft bezeichnen. »Eine Mietpreisgrenze ist keine dauerhafte Vergesellschaftung. Diese würde, wie von uns gefordert, eine Veränderung der Besitzverhältnisse bedeuten und Mitsprache für die Mieter*innen. Was die SPD vorschlägt, verdreht den Vergesellschaftungsbegriff«, sagt die DWE-Sprecherin.

»Vergesellschaftung ist der klare Arbeitsauftrag an die Regierung zur Lösung der Mietenkrise. Daran gibt es anscheinend kein Interesse in der SPD«, sagt Al Nassre. »Rund 60 Prozent der Berliner*innen haben sich für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ausgesprochen. Mit ihrer Resolution widerspricht die SPD-Fraktion aber nicht nur den Berliner*innen, sondern auch dem Beschluss des SPD-Parteitags«, so die DWE-Sprecherin weiter. Das Konzept sei vor allem ein Wahlkampfmanöver. »Das dürfen wir der SPD nicht durchgehen lassen.«