
»Die Miete ist zu hoch!« – das hat ein Berliner Gericht jetzt auch für eine Kreuzberger Wohnung entschieden.
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Das Amtsgericht Tiergarten hat am vergangenen Freitag zum ersten Mal seit vielen Jahren ein Bußgeldurteil wegen Mietpreisüberhöhung verkündet. Das teilt der Berliner Mieterverein (BMV) mit. Eine Immobilienfirma wurde zu einem Bußgeld von 1300 Euro verurteilt. Sie hatte von März 2023 bis April 2025 eine 30 Quadratmeter kleine Einzimmerwohnung in Kreuzberg für eine Nettokaltmiete von 400 Euro vermietet. Zulässig wären nur 206,24 Euro gewesen.
Der Vorsitzende Richter van Bakel schloss seine Urteilsbegründung mit den Worten: »Die Vorschrift zur Mietpreisüberhöhung war immer geltendes Recht und steht nicht nur auf dem Papier. Das sollte sich herumsprechen.« Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mieterverein begrüßt diese Entscheidung. »Die sorgfältige Arbeit des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, das ebenso wie andere Bezirksämter seit Monaten trotz Personalengpässen mit zu Recht hohen Bußgeldern gegen den sogenannten Mietwucher vorgeht, zahlt sich endlich aus«, sagt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels.
Nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sind Mieten ordnungswidrig hoch, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und zu hohe Mieten können auch eine Straftat sein: Vermieter, die über 50 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen, machen sich strafbar.
Nachdem Die Linke vor rund einem Jahr eine Mietwucher-App gestartet hat, werden zunehmend Anzeigen gestellt. Mit dieser können Mieter*innen überprüfen, ob ihre Miete zu hoch ist und überhöhte Mieten melden. Die Strafverfolgung geht aber nur schleppend voran. Für eine Verurteilung muss nachgewiesen werden, dass ein Vermieter eine durch die Wohnungsnot bedingte Zwangslage der Mieter »ausgenutzt« hat, was schwierig ist. Unter anderem der BMV fordert deswegen, dass dieses Tatbestandsmerkmal gestrichen wird.
»Das ist eine gute Nachricht für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt«, teilt die Bürgermeister-Kandidatin der Berliner Linken, Elif Eralp, mit. Das Urteil könne der »Dammbruch« beim Vorgehen gegen illegale Mieten in Berlin sein, so Eralp weiter. »Es wird endlich Zeit, dass wir konsequent gegen Mietkriminalität vorgehen.« Allein im vergangenen Jahr seien über die Linke-App 66 000 Verdachtsfälle von Mietwucher gemeldet worden. »Recht und Gesetz müssen endlich auch für dreiste Vermieter und Immobilienkonzerne gelten«, fordert Eralp.