Leipzig. Mehr als 5000 Leipziger Viertklässler erhalten am 6. Februar, dem letzten Schultag vor den Winterferien, mit dem Halbjahreszeugnis die Bildungsempfehlung. Nach den Sommerferien wechseln sie von der Grundschule auf eine Oberschule, ein Gymnasium oder eine Gemeinschaftsschule.
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Die Familien haben bis zum 27. Februar Zeit, sich auf einer weiterführenden staatlichen Schule anzumelden. Zwar sind insgesamt genügend Plätze vorhanden. Doch in einigen beliebten Schulen wird die Zahl der Wünsche voraussichtlich die Kapazitäten übersteigen.
Wie entscheiden die Schulen, welche Kinder sie aufnehmen?
Es gibt keine einheitliche Regelung. Das Landesamt für Schule und Bildung überlässt den Schulleitungen, nach welchen Kriterien sie die Plätze vergeben. In den Leipziger Schulen haben Familien einen Vorteil, aus denen schon ein Geschwisterkind die betreffende Bildungseinrichtung besucht. Auch sogenannte Härtefälle werden bevorzugt: Kinder etwa, für die eine weiter entfernte Schule wegen einer körperlichen Behinderung eine unzumutbare Belastung bedeuten würde.
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Die meisten Leipziger Gymnasien verlosen unter allen übrigen Bewerbungen die restlichen Plätze. An einigen Schulen mit besonderem Profil ersetzt eine Aufnahmeprüfung das Losverfahren, zum Beispiel am naturwissenschaftlichen Wilhelm-Ostwald-Gymnasium, an der Sportoberschule und am Anton-Philipp-Reclam-Gymnasium für zwei „vertieft sprachliche Ausbildungsklassen“.
Einige Leipziger Oberschulen schalten ein weiteres Kriterium vor eine mögliche Verlosung: die Länge oder Dauer des Schulweges. So bevorzugt die Caroline-Neuber-Schule im Zentrum-Südost Kinder, deren Schulweg bei Ablehnung mehr als 60 Minuten betragen würde. Die 16. Oberschule in Volkmarsdorf gibt Bewerbungen den Vorrang, die aus einem Radius von höchstens einem Kilometer rund um das Gebäude stammen. Wer weiter weg wohnt, landet im Lostopf.
Bei den Oberschulen und Gymnasien freier Träger in Leipzig sind die Anmeldefristen für Fünftklässler des kommenden Schuljahrs verstrichen. Nur die Leipziger Modellschule, eine freie Gemeinschaftsschule in Grünau, nimmt noch bis Ende Januar Bewerbungen für die Klassenstufen 2 bis 6 an.
Mit welcher Taktik sollten Familien ihre drei Wunschschulen auswählen?
Jede Familie bewirbt sich an der Schule, die sie favorisiert. Im Bewerbungsformular sollen die Eltern zwei weitere Schulen angeben, auf die ihr Kind gern gehen würde, falls es mit dem Erstwunsch nicht klappt.
Kommt es zu einer Verlosung, landen jedoch nur die Erstwünsche im Topf. Daher ist es nicht empfehlenswert, im zweiten und dritten Wunsch Schulen zu wählen, die wahrscheinlich schon durch die Erstwünsche übervoll sind.
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Bewerbungen, die bei der ersten Verlosung durchs Raster fallen, werden erst danach an die Zweitwunsch-Schule und danach womöglich an die Drittwunsch-Schule weitergereicht. Sind dort zu diesem Zeitpunkt bereits alle Plätze vergeben, bestimmt das Landesamt für Schule und Bildung eine „Umlenkungsschule“, deren Kapazität durch die Bewerbungen noch nicht erschöpft ist.
Ist die Bildungsempfehlung verpflichtend?
Entscheidend für die Bildungsempfehlung ist der Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und Sachkunde. Bei 2,0 oder besser erfolgt der Ratschlag, auf ein Gymnasium zu wechseln. Bei schlechteren Noten wird der Besuch einer Oberschule nahegelegt.
Seit 2017 ist die Bildungsempfehlung in Sachsen nicht mehr bindend. Trotz Gymnasialticket von der Grundschule auf eine Oberschule zu wechseln, ist ohne Weiteres möglich. Wer dagegen trotz einer Oberschulempfehlung aufs Gymnasium möchte, muss in den Winterferien eine schriftliche Leistungserhebung mit zentral gestellten Aufgaben ablegen. Durchzufallen ist nicht möglich: Die Prüfung wird nicht benotet. Aber die Eltern müssen im Anschluss ein Gespräch mit der Schulleitung des Wunschgymnasiums führen.
Für eine Anmeldung an der städtischen Gemeinschaftsschule am Dösner Weg ist die Bildungsempfehlung egal. Das gilt jedoch nicht für den Zweit- und Drittwunsch, wenn man sich dort bewirbt und möglicherweise Lospech hat.
Kein Platz auf der Wunschschule – und nun?
Die meisten Schulen organisieren ein Nachrückverfahren. Um teilzunehmen, müssen Eltern in der Regel innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Bescheids an der Erstwunsch-Schule eine formlose Erklärung einreichen. Je schneller, desto besser: Wer auf der Liste oben steht, rückt nach, sobald doch wieder ein Schulplatz frei wird.
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Wer gegen die Entscheidung klagen möchte, muss mit einer gesetzlichen Frist von einem Monat ab Zugang der Ablehnung Widerspruch einlegen. In Leipzig sind einige Kanzleien darauf spezialisiert, im Eilverfahren gegen unliebsame Schulzuweisungen vorzugehen. Sie hatten immer wieder Erfolg damit.
Schlecht stehen die Chancen allerdings, wenn gelost und dabei kein Fehler gemacht wurde. Bisher stuften Gerichte das Losverfahren stets als gerecht ein. Als wahrscheinlicher gilt der Klageerfolg, wenn ein eher weiches Kriterium den Ausschlag gegeben hat, etwa die Dauer des Schulweges.
Abgesehen von rechtlichen Möglichkeiten kann es sich lohnen, nach Schulen zu suchen, in denen noch Plätze frei sind. Wer also Pech bei den drei Wunschschulen hatte, aber mit der Umlenkungsschule unglücklich ist, kann auch eine neue – sozusagen vierte – Wunschschule kontaktieren und dort beraten, ob eine Aufnahme noch möglich ist.
LVZ