• Seit Freitagmorgen herrscht starker Schneefall mit Wind und Verwehungen in der Region, was den Verkehr erheblich beeinträchtigt.
  • ADAC-Verkehrsanwältin Sabine Quaß erklärt, dass verschneite Schilder für Ortskundige rechtlich keine Ausrede bieten; Verkehrsregeln und Sichtbarkeitsgrundsatz gelten weiterhin.
  • Fahrzeuge müssen vor Fahrtantritt vollständig von Schnee und Eis befreit sein; Winterreifenpflicht und lesbare Kennzeichen sind laut ADAC und Polizei zu beachten.

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Schnee, Wind und Verwehungen haben den Verkehr in der Region seit dem frühen Freitagmorgen fest im Griff. Mehrere Zentimeter Neuschnee sind auf eine bereits vorhandene Schneedecke gefallen, stürmische Böen haben den Schnee zusätzlich verweht. Viel los war auf den Straßen aufgrund der Bedingungen nicht. Was ist aber, wenn die Straßen wieder einigermaßen geräumt sind und auf dem Weg gelegentlich ein verschneites Verkehrsschild nicht oder nur teilweise lesbar ist? Sabine Quaß, ADAC-Verkehrsanwältin aus Delmenhorst, gibt gegenüber unserer Redaktion eine Einschätzung ab.

Anwältin aus Delmenhorst ordnet Regelungen ein

Grundsätzlich greift in solchen Fällen laut dem ADAC der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Verkehrszeichen müssen so angebracht sein, dass sie mit einem schnellen, beiläufigen Blick erfasst werden können. Ist ein Schild vollständig verdeckt und nicht erkennbar, kann das rechtlich relevant sein. Dennoch heißt das nicht automatisch, dass Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt sind.

„Wenn man Strecken fährt, die man kennt, gilt das Tempolimit auch dann, wenn man es nicht sieht“, erklärt Anwältin Quaß. Bei ortskundigen Verkehrsteilnehmern werde davon ausgegangen, dass sie die geltenden Regelungen kennen. Wer also täglich durch eine Tempo-30-Zone fährt und dort geblitzt wird, kann sich in der Regel nicht erfolgreich auf ein verschneites Schild berufen. Entscheidend sei dabei nicht das Kraftfahrzeugkennzeichen, sondern, wie häufig jemand die Strecke nutzt.

Vorfahrtsschilder bleiben verbindlich

Anders kann es bei ortsunkundigen Fahrern aussehen. „Wenn man das Schild nicht kennen kann, besteht durchaus Spielraum“, so Quaß. Solche Fälle würden jedoch individuell geprüft, ähnlich wie im Sommer, wenn Verkehrsschilder durch starken Bewuchs verdeckt sind. „Es wird für den Autofahrer schwierig, vor Gericht eine gute Argumentation aufzubauen.“ Grundsätzlich gelte innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, außerorts auf Landstraßen maximal 100 Kilometer pro Stunde. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen liege bei 130 Kilometern pro Stunde.

Bei Vorfahrtsschildern gilt: Ist die Bedeutung trotz Schnee erkennbar, bleiben sie verbindlich. Einige Schilder lassen sich zudem allein an ihrer Form identifizieren – etwa das achteckige Stoppschild oder das dreieckige „Vorfahrt achten“-Zeichen. Wer ein Stoppschild missachtet und einen Unfall verursacht, kann sich daher nicht ohne Weiteres auf schlechte Sicht berufen.

ADAC: An Witterungsverhältnisse anpassen

Unabhängig von einzelnen Schildern gilt laut ADAC: Fahrer müssen ihre Geschwindigkeit immer den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen. „Wenn es derart schneit, sollte man sehr vorsichtig unterwegs sein“, sagt Quaß. Ihr Rat: „Wer nicht los muss, sollte lieber zuhause bleiben.“

Weitere Pflichten betreffen laut ADAC das Fahrzeug selbst. Kennzeichen müssen jederzeit lesbar sein, notfalls müssen sie freigekratzt werden. Wer mit verschneitem Kennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld von fünf Euro. Parkscheiben oder Parkausweise hingegen müssen nur unter Normalbedingungen sichtbar sein. Sind sie korrekt hinter der Windschutzscheibe angebracht, droht auch bei Schnee kein Knöllchen, heißt es.

Vor Fahrtantritt müsse das Fahrzeug vollständig von Eis und Schnee befreit werden. Mal eben ein kleines „Guckloch“ freikratzen und losfahren ist nicht erlaubt – wer dies tut, riskiere ein Verwarnungsgeld von zehn Euro und im Falle eines Unfalls sogar eine Mithaftung.

Polizei erinnert an situative Winterreifenpflicht

Zudem gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht. „Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden“, betonte Delmenhorsts ehemaliger Polizeisprecher Albert Seegers kürzlich. Die Bereifung werde sowohl bei Kontrollen als auch nach Unfällen überprüft.

Der Winterdienst arbeitet unterdessen auf Hochtouren: Auf Autobahnen soll er rund um die Uhr sichergestellt sein. In Delmenhorst betreut der städtische Baubetrieb eigenen Angaben zufolge rund 600 Kilometer Straßen, mit Priorität für Hauptverkehrsachsen, Krankenhauszufahrten, Buslinien sowie Rad- und Schulwege. Je nach Wetterlage beginnt der Einsatz bereits ab 3 Uhr morgens.

Dieser Artikel ist erstmals am 9. Januar erschien.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Autofahrern, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit verschneitem Kennzeichen oder unzureichend freigemachtem Fahrzeug unterwegs sind?

Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht ausreichend von Schnee befreien, müssen mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen; ist das Kennzeichen verschneit und nicht lesbar, können zusätzlich fünf Euro Strafe fällig werden (Artikel 1). Außerdem genügt es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen – mangelhafte Rundumsicht kann ein Verwarngeld von zehn Euro nach sich ziehen und gefährdet die Sicherheit (Artikel 1). Wer durch unzureichende Fahrzeugvorbereitung oder eingeschränkte Sicht einen Unfall verursacht, muss gegebenenfalls mit weiteren rechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen (Artikel 2).

Quellen

Wie werden die Verkehrssicherheit und Räumdienste in Delmenhorst organisiert, und welche Strecken haben Priorität bei Schneefall?

In Delmenhorst wird der Winterdienst vom städtischen Baubetrieb organisiert, der mit etwa 60 Personen und rund 30 Fahrzeugen auf insgesamt ca. 600 Kilometern öffentlicher Straßen und Plätze tätig ist. Bei Schneefall haben primär Hauptverkehrsstraßen, Krankenhauszufahrten, Strecken mit Buslinienverkehr, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege, Rad- und Schulwege höchste Priorität bei der Räumung und Streuung. Anwohner sind verpflichtet, Geh- und Radwege vor ihren Grundstücken werktags von 7 bis 21 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr) mindestens einen Meter breit von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln zu streuen; Salz ist grundsätzlich verboten.

Quellen

Wie werden in der Region Kontrollen hinsichtlich der situativen Winterreifenpflicht durchgeführt und welche Rolle spielen diese bei der Unfallaufnahme?

In der Region werden Kontrollen der situativen Winterreifenpflicht insbesondere bei der Unfallaufnahme durchgeführt, wie aktuelle Fälle auf den Autobahnen im Landkreis Oldenburg zeigen. Bei festgestelltem Verstoß, etwa wenn Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Winterreifen am Verkehr teilnehmen, wird ein Bußgeld verhängt und ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Die Überprüfung der Reifen spielt somit eine zentrale Rolle bei der Unfallaufnahme, da Verstöße nicht nur zu Strafen, sondern auch zu möglichen Einschränkungen beim Versicherungsschutz führen können.

Quellen

Diese Fragen und Antworten wurden mit KI basierend auf unseren Artikeln erstellt.

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