Die Berliner Polizei ist vergangenes Jahr zu fast 14.300 Einsätzen in jene Krankenhäuser ausgerückt, die vom Land unterstützt werden. Dies entspricht weitgehend der Einsatzdichte der Vorjahre, mit leicht steigender Tendenz.

In den Kliniken registrierten die Beamten im Jahr 2025 neben 1500 einfachen Diebstählen, fast 600 Körperverletzungen, circa 290 Fälle von Hausfriedensbruch, 260 von Sachbeschädigung und 250 von Nötigung. Auch dies entspricht ungefähr den Vorjahreszahlen.

„Du Schlampe, wir machen dich kaputt!“ Personalnot, Gewalt, Abrechnungsirrsinn – das erleben Beschäftigte in Berliner Notaufnahmen

Anders als in den Vorjahren gab die Polizei auf Anfrage nicht bekannt, in welchen der 60 Plankrankenhäuser wie viele Einsätze stattfanden. Plankrankenhäuser sind jene staatlich, privat, gemeinnützig oder konfessionell betriebenen Kliniken, die für die Versorgung als notwendig eingestuft werden und Anspruch auf öffentliche Gelder für Bauten und Technik haben. Die einzelnen Kliniken samt Einsätzen aufzulisten, teilte die Polizei mit, stelle nach aktueller Rechtsprechung „einen nicht unerheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ dar.

Aggressionen auch in Praxen und Apotheken

Die Tatverdächtigen waren schon im Jahr 2024 mit weitem Abstand erneut deutsche Bundesbürger, gefolgt von polnischen, türkischen, ukrainischen und syrischen Staatsangehörigen. Einzelne Ärzte, Pflegekräfte und Wachleute der Kliniken sagten dem Tagesspiegel auch im Jahr 2025, dass sie nicht alle Taten – insbesondere Beleidigungen und Drohungen – anzeigten.

Zuletzt berichteten Beschäftigte in Apotheken von aggressiverem Auftreten vieler Kunden. Dass Ärzte und medizinische Fachangestellte in ambulanten Praxen in den vergangenen Jahren häufiger von Patienten und deren Angehörigen schikaniert, mitunter attackiert würden, ist bekannt. Für Sanitäter und Notärzte gilt das ohnehin.

Neues Gesetz soll für alle Heilberufe gelten

Bislang sieht das Strafgesetzbuch vor, dass Rettungspersonal im Fall eines Angriffs den Vollstreckungsbeamten, also etwa Polizisten, gleichzustellen sei. Je nach konkretem Fall sind Geldstrafen bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen. Zur Jahreswende legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, der solche Taten schärfer ahnden und für alle Angehörigen von Heilberufen gelten soll.

Die Belastungen des Berliner Medizinpersonals:„Du Schlampe, wir machen dich kaputt!“ Personalnot, Gewalt, Abrechnungsirrsinn – das erleben Beschäftigte in Berliner Notaufnahmen „Ich hol’ meine Neun-Millimeter und komm’ wieder!“ Warum Pflegekräfte und Ärzte in Berlins Krankenhäusern öfter Angst haben Liste der Gewaltfälle in einer Berliner Rettungsstelle „20.50 Uhr: Mann rastet aus, tritt gegen Mobiliar, Faustschlag“ 

Demnach soll die alte Norm im Strafgesetzbuch (Paragraf 115) gestrichen und ein neuer Paragraf (116) eingeführt werden, mit dem dann alle Betroffenen erfasst wären, die eine dem „Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ ausüben. Der Marburger Bund begrüßte die avisierte Novelle. Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Klinikärzte, Susanne Johna, sagte, dass Drohungen und Angriffe für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen zum Alltag gehörten: „Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden – auch mit strafrechtlichen Mitteln.“