Jedes Kind in Deutschland hat ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergarten-Platz. Das gilt seit 2013 – in der Theorie. In der Praxis ist das nicht so einfach, auch nicht in Mönchengladbach. Wie die Lage aktuell aussieht und wie sie verbessert werden soll, beschreibt die Verwaltung in einer Vorlage, die sich jetzt ihren Weg durch die Gremien bis zur Sitzung des Stadtrates Anfang März ebnet, angefangen bei den Bezirksvertretungen in dieser Woche.