Das Amtsgericht Kempten hat einen Strafbefehl gegen den Sänger Nino de Angelo erlassen. Eine entsprechende Meldung von RTL kann auch die Allgäuer Zeitung bestätigen. Der Anwalt des 62-Jährigen ließ eine entsprechende Anfrage unserer Redaktion unbeantwortet.
Der noch nicht rechtskräftige Strafbefehl wurde antragsgemäß erlassen, bestätigte das Amtsgericht. Der Beschuldigte hat nun zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tut er dies form- und fristgerecht, komme es voraussichtlich zu einer Hauptverhandlung. Gehe kein Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht dann einem Urteil gleich.

Strafbefehl gegen Schlagerstar Nino de Angelo – so lauten die Vorwürfe
Die Behörde wirft dem Sänger vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor, teilte Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann auf RTL-Anfrage mit.
Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die „Person des öffentlichen Lebens aus der Musikbranche“ hat die Staatsanwaltschaft ihrem Sprecher zufolge ein Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, beantragt. Zudem soll dem Beschuldigten eine Sperre von 16 Monaten auferlegt werden, bevor er wieder einen Führerschein bekommen könnte.
Verfolgungsjagd mit der Polizei? Nino de Angelo meldet sich zu Wort
Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall am 9. Juli 2025. De Angelo hatte in einem Parkhaus nach Darstellung der Polizei erst ein anderes Fahrzeug beschädigt, dann die Schranke an der Ausfahrt durchbrochen und war schließlich in rasender Fahrt vor der Polizei geflüchtet.
Die Verfolgungsjagd hatte die Polizei seinerzeit am Autobahndreieck Allgäu aufgegeben – „aufgrund der hohen Motorleistung des Sportwagens“. Trotzdem, so berichteten die Beamten, sei etwa wegen des Kennzeichens schnell klar gewesen, um wen es sich handelt.
Wenig später meldete sich der in Wertach lebende Schlagerstar de Angelo („Jenseits von Eden“) selbst zu Wort. Auf Instagram postete er ein Video, in dem er die Berichterstattung aufs Korn nahm. In dem Beitrag war ein Porsche zu sehen, der die Auffahrt eines Parkhauses nach oben driftet. Dazu die Formulierung: „Angeblich soll ein 61-jähriger Star aus der Musikbranche am Steuer sitzen.“ Im Hintergrund lief Nino de Angelos Lied „Leben ist Kollision“.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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Jochen Sentner
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