
Stand: 27.01.2026 17:37 Uhr
Wegen nicht geräumter Gehwege in Hannover hat das für den Winterdienst zuständige kommunale Unternehmen aha Bußgeldbescheide an Hauseigentümer verschickt. Das teilte das Unternehmen am Dienstag mit.
Wie viele Bescheide verschickt worden sind, konnte eine Sprecherin der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) auf Anfrage von NDR Niedersachsen nicht sagen. Für die Erhebung dieser Zahlen müsste zusätzliches Personal beauftragt werden und das habe aha zur Zeit nicht. Die Verwaltung von aha überwache die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen stichprobenartig, erklärte die Sprecherin. Sollten Mitarbeiter demnach gravierende Verstöße feststellen, könnten sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren als letztes Mittel einleiten. In der Regel würde dann ein Bußgeld von 55 Euro fällig werden, hieß es. Der aktive Winterdienst kontrolliert die Gehwege ihren Angaben zufolge nicht. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ über die Bußgeldbescheide berichtet.
Wer muss wo räumen?
Hauseigentümer müssen laut der aha-Sprecherin vor der eigenen Tür in den meisten Fällen eigenständig den Schnee räumen. Zum Streuen kann demnach Splitt oder Sand genutzt werden, auf Treppen und Rampen dürfe es Streusalz sein. Sollte der Schneefall stärker werden, müssten Gehwege auch mehrmals täglich geräumt und gestreut werden, so aha. Eine Ausnahme gilt für den City-Ring in Hannover, dort räumt der Winterdienst von aha neben den Straßen auch die Gehwege.

Hausbesitzer in Niedersachsen müssen Schnee räumen, sonst kann es teuer werden. Ist es doch mal glatt, hilft der „Pinguin-Gang“.

Eis und Glätte führten heute Morgen zu kleineren Unfällen. In der Nacht bringt ein Tiefdruckausläufer neue Niederschläge.

Markus Brockmann von der Straßenbaubehörde in Hameln erklärt, nach welchen Kriterien geräumt wird und wo Schnee liegen bleibt.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 27.01.2026 | 15:00 Uhr
Schlagwörter zu diesem Artikel