Die Haushalte in Deutschland zahlen im internationalen Vergleich einen der höchsten Strompreise. Ein zentraler Hebel zur Entlastung bleibt jedoch bislang weitgehend ungenutzt: das System der Grundversorgung. Sie ist die gesetzlich geregelte Lieferung von Strom und Gas durch den Grundversorger an Haushaltskund*innen. Sie tritt immer dann automatisch in Kraft, wenn kein gesonderter Vertrag mit einem Energieanbieter geschlossen wird, beispielsweise nach einem Umzug oder im Falle der Beendigung eines Energievertrages. So soll sichergestellt werden, dass jeder Haushalt ohne Unterbrechung mit Energie versorgt wird. Allerdings ist die Grundversorgung deutlich teurer als ein Sondervertrag. Dennoch bleiben viele Haushalte – auch und insbesondere energiearme Haushalte – in der Grundversorgung und wechseln den Tarif nicht.

Eine für das Gutachten „Perspektiven für eine Weiterentwicklung der Grundversorgung mit Strom und Gas“ des Wuppertal Instituts im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) durchgeführte Befragung von rund 2.000 Verbraucher*innen zeigt, dass die Gründe dafür vielfältig sind: Fehlendes Wissen über die Grundversorgung, Fehleinschätzungen der möglichen finanziellen Vorteile eines Wechsels oder wahrgenommene Hürden wie Aufwand und Komplexität prägen die Wechselträgheit.

Vor diesem Hintergrund haben die Forschenden im Gutachten verschiedene Optionen analysiert. Angesichts der hohen Energiepreise bewerteten die Wissenschaftler*innen folgende drei Reformoptionen:

  • eine Verpflichtung der Grundversorger, auf den Abrechnungen transparent deutlich zu machen, wie viel durch einen Tarifwechsel gespart werden könnte,
  • eine wettbewerbliche Ausschreibung der Grundversorgung im jeweiligen Versorgungsgebiet sowie
  • eine staatliche Preisregulierung für einen bestimmten Teil des Marktes.

Sogenannte Sozialtarife seien nach Ansicht der Forschenden für Deutschland dagegen nicht zielführend. Jedoch gibt es bereits einige europäische Länder mit sozial treffsicheren Regelungen der Energieversorgung – darunter Frankreich, Italien und Spanien –, die sich teilweise auf Deutschland übertragen lassen.

„Die vergleichsweise leicht umsetzbare Maßnahme einer verpflichtenden Transparenz könnte kurzfristig realisiert werden und bei bestimmten Verbraucher*innen-Gruppen einen Wechsel in einen Sondertarif bewirken. Reine Verhaltensappelle führen jedoch nicht bei allen Verbraucher*innen zum Wechsel, weshalb die Grundversorgung selbst sozialer ausgestaltet werden sollte“, betont Dr. Vita Zimmermann, Senior Researcherin im Forschungsbereich Produkt- und Konsumsysteme am Wuppertal Institut und Autorin des Gutachtens.
Oliver Wagner, Co-Leiter des Forschungsbereichs Energiepolitik am Wuppertal Institut und ebenfalls Autor des Gutachtens, ergänzt: „Ansätze wie ein ‚Existenzminimum Energie‘ (Mindestkontingent zu reguliertem Preis) oder Mechanismen anderer EU-Länder, darunter die österreichische Schuldentrennung oder der Schutz bei Zahlungsrückständen in Frankreich, können zudem Orientierung geben.“

Das Gutachten liefert einen ersten informierten Einstieg in die drängende Diskussion um die Grundversorgung. Das Gutachten dient als Grundlage für weitere Forschungsarbeiten und ist aus Sicht der beiden Forschenden ein wichtiger Schritt hin zu einer sozial gerechteren zukunftsfähigen Energieversorgung – die auch politisch noch weiter ausgestaltet werden sollte.