Zehn Jahre nach dem Ausbruch des Diesel-Skandals rückt die Verantwortung der früheren Mercedes-Führung erneut in den Fokus der Justiz. Der langjährige Konzernchef Dieter Zetsche muss am kommenden Dienstag (3. Februar) vor Gericht aussagen. Er wird als Zeuge im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre vernommen, in deren Folge Mercedes ein millionenschweres Bußgeld zahlen musste.

Ebenfalls geladen ist der frühere Daimler-Forschungschef Thomas Weber. Er verantwortete von 2004 bis 2016 die Konzernforschung sowie die Entwicklung der Pkw-Sparte – und damit genau in jener Zeit, in der die heute umstrittenen Dieselmotoren entwickelt und verkauft wurden.

Diesel-Fahrverbote in Stuttgart waren eine Folge des Diesel-Skandals. Foto: Lichtgut

Verhandelt wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Mercedes-Benz Group AG. Zahlreiche Aktionäre fordern vor dem Landgericht (LG) Stuttgart Schadensersatz und werfen dem Unternehmen vor, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über Risiken im Zusammenhang mit dem Dieselskandal informiert zu haben.

Mercedes-Abgasanlagen waren umstritten

Das OLG soll zentrale Fragen, die sich zum tatsächlichen Geschehen und zur rechtlichen Bewertung in all den Verfahren in gleicher Weise stellen, einheitlich und verbindlich für alle anhängigen Verfahren beantworten.

Kern des Vorwurfs: Mercedes habe in Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt. Die Fahrzeuge hätten zwar die gesetzlichen Tests bestanden, im realen Straßenverkehr aber deutlich höhere Stickoxidemissionen aufgewiesen. Die Anleger seien über das Risiko für die Aktienkurse nicht rechtzeitig informiert worden, weshalb ihnen Schadenersatz für Kursverluste zustehe. Der Vorstand habe eine strategische Entscheidung getroffen, illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden.

Mercedes weist alle erhobenen Vorwürfe zurück. „Wir vertreten unverändert die Auffassung, dass wir unseren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind“, erklärte das Unternehmen unserer Zeitung. Eine umfassende unabhängige Untersuchung im Auftrag des Aufsichtsrats habe ergeben, dass keine Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder bestehen.

Mercedes-Diesel waren im Labor sauberer

Unstrittig ist: Die Abgaswerte vieler Mercedes-Diesel lagen auf der Straße deutlich über den Laborwerten. Umstritten ist bis heute, welche Auslegung der Abgasanlagen, die auf der Straße zu höherem Schadstoffausstoß führt, nach damaligem Recht legal war. Systeme, die gezielt Prüfzyklen erkennen und umgehen, sind klar verboten. Solche Einrichtungen hat Mercedes nach dem heutigen Kenntnisstand aber nicht eingesetzt.

 Auch ein höchstrichterliches Urteil, das dem Konzern betrügerisches Verhalten bescheinigen würde, gibt es bis heute nicht. Das Bußgeld, das die Staatsanwaltschaft Stuttgart 2019 gegen Mercedes zahlen musste, wurde nicht wegen illegaler Abschalteinrichtungen verhängt, sondern wegen unzureichender Aufsicht innerhalb des Unternehmens. Dabei wurden keine Pflichtverletzungen oberhalb der Abteilungsleiterebene festgestellt. Mercedes verweist überdies darauf, dass das US-Justizministerium (DOJ) 2024 seine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mercedes im Zusammenhang mit Dieselemissionen in den USA eingestellt hat.

Zetsche, der nun als Zeuge geladen ist, war von 2006 bis 2019 Daimler-Chef. Als der Skandal 2015 durch Enthüllungen bei Volkswagen bekannt wurde, hatte er betont, Mercedes sei nicht betroffen. Wenig später zeigten Tests jedoch auch bei Mercedes erhebliche Abweichungen zwischen Testergebnissen auf dem Prüfstand und in der Realität. Heute gelten deutlich strengere und realitätsnähere Testverfahren. Fahrzeuge müssen die Grenzwerte inzwischen auch unter echten Verkehrs-, Straßen- und Witterungsbedingungen einhalten.

Ob Mercedes strategisch Betrug beging, die Aktionäre zu spät über die Risiken informierte und sie damit schädigte – darüber soll nun das Gericht entscheiden.