Stand: 27.01.2026 21:18 Uhr
Ver.di hat auch für Mittwoch zu Warnstreiks unter anderem an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) aufgerufen. Patienten müssen sich weiter auf Einschränkungen einstellen.
In Göttingen beteiligten sich am ersten Warnstreiktag am Dienstag etwa 320 Personen am Warnstreik, so die Gewerkschaft ver.di. Sie versammelten sich vor der Klinik, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen. „Weil das Arbeitsklima und die Bezahlung nicht zu dem passen, was wir leisten müssen“, sagte eine Streikende gegenüber NDR Niedersachen. Auch in Hannover kamen am Dienstag mehrere hundert Menschen zum Streikauftakt, heißt es von der Gewerkschaft. Für Mittwoch hat ver.di in mehreren Städten zu Demonstrationen und Kundgebungen aufgerufen.
Warnstreik: Geplante Aktionen am Mittwoch
- Oldenburg: Kundgebung ab 11.45 Uhr am Campus Wechloy mit Demostration zum Campus Haarentor
- Osnabrück: Kundgebung ab 11.45 Uhr Vorplatz Mensa im Schlossgarten mit Demonstration zum Theaterplatz
- Bremen: Demonstration ab 12.15 Uhr am Mehrzweckhochhaus (MHZ)
- Göttingen: Kundgebung ab 9 Uhr an der Zentralmensa mit anschließender Demonstration
- Braunschweig: Kundgebung ab 11 Uhr auf dem Universitätsplatz der TU mit anschließender Demontration zum Platz der Deutschen Einheit
Einschränkungen für Patienten: Operationen abgesagt
Der Betrieb in den Unikliniken sollte besonders am Dienstag deutlich eingeschränkt sein, hieß es vorab von der Gewerkschaft. Die Versorgung von Notfällen sei aber zu jeder Zeit gewährleistet. Das teilte auch die MHH mit: Es sei eine Vereinbarung getroffen worden, wonach alle Notfallpatienten versorgt werden könnten. Auch die Ambulanzen für Kinder und Jugendliche sowie onkologische und weitere Spezialambulanzen für Erwachsene blieben geöffnet.
Video:
Hannover: Warnstreik im öffentlichen Dienst (1 Min)
Patienten sollen über Terminverschiebungen informiert werden
Die Einschränkungen betreffen demnach vor allem geplante Operationen, geplante stationäre Aufnahmen und ambulante Behandlungen, so die MHH weiter. Patientinnen und Patienten werden laut MHH persönlich über eine Terminverschiebung informiert. Wenn Behandlungstermine nicht verändert werden, sollten Patienten diesen auch wahrnehmen, heißt es in einer Stellungnahme der MHH. Sie müssten allerdings mit Wartezeiten rechnen.
Streiks an weiteren Hochschulen auch von Studierenden
Auch studentische Beschäftigte und wissenschaftliche Mitarbeitende an der Universität Göttingen beteiligen sich seit Montag an einer Streikwoche. Bestreikt werden demnach Tutorien, Hilfskraftätigkeiten und die Lehre. Auch an weiteren Hochschulstandorten soll gestreikt werden – unter anderem in Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück und Bremen.
Ver.di fordert mehr Geld – und unbefristete Übernahme
Hintergrund der angekündigten Warnstreiks sind die aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Ver.di fordert sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro monatlich. Zudem sollen die Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel nachts, um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Für Nachwuchskräfte fordert die Gewerkschaft monatlich 200 Euro mehr sowie die unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung. „Die Beschäftigten in Universitätskliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen sorgen unter schwierigen Bedingungen dafür, dass kranke Menschen rund um die Uhr gut versorgt werden“, sagte Jutta Ulrich, Mitglied der Bundestarifkommission bei ver.di. Das müsse laut Ulrich anerkannt werden – auch finanziell.
Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?
Bei Warnstreiks handelt es sich laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorwiegend um kurzfristige Arbeitsniederlegungen. Diese umfassen etwa wenige Arbeitsstunden oder einzelne Schichten und können wiederholt werden. Das Ziel: Mitglieder und Beschäftigte zu mobilisieren und Kampfbereitschaft zu signalisieren. In der Praxis ziehen sich Warnstreiks auch mal über mehrere Tage, die Grenzen zu einem Streik sind somit fließend. Juristisch gibt es nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Unterscheidung. Für einen regulären Streik gibt es aus Sicht des DGB jedoch zwei Voraussetzungen: Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber müssen formal für gescheitert erklärt werden. Und die Gewerkschaftsmitglieder unter den Beschäftigten müssen sich in einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen.

Bei der zweiten Runde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft nicht einigen.

Betroffen sind die Staatstheater in Oldenburg und Braunschweig. Unter anderem Beleuchter sollen die Arbeit niederlegen.

Im Landkreis Göttingen sind auch am Mittwoch zwei Tunnel gesperrt. In Hannover hatten am Dienstag Hunderte demonstriert.

Aufgerufen hatte die Gewerkschaft ver.di. In Braunschweig hatten sich am Dienstag Hunderte Menschen am Warnstreik beteiligt.