Ein Spargel wird aus einem Beet gezogen

Stand: 28.01.2026 07:15 Uhr

Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sollen nach Willen der CDU künftig vom Mindestlohn ausgenommen werden. Sie übten keine Vollerwerbstätigkeit aus. Ähnliche Vorschläge scheiterten bislang am Widerstand der SPD.

Die CDU will offenbar einen erneuten Versuch unternehmen, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn auszunehmen.

„Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn abgewichen werden kann“, hieß es in einem Antrag an den Bundesparteitag im Februar in Stuttgart. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio.

Die Saisonarbeiter helfen nur in Spitzenzeiten während der Ernte und übten keine Vollerwerbstätigkeit aus, hieß es in dem Antrag. „Und zweitens kommen die Saisonkräfte aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem Mindestlohn auch noch deutlich über den dortigen Standards liegt“, hieß es weiter. So könnten bei niedrigeren Löhnen „sogar mehr Saisonkräfte davon profitieren“.

Deutsche Landwirte und der Bauernverband warnen schon seit Langem vor der Gefahr, dass viele ihrer Produkte wegen der hohen Löhne auch für Saisonarbeiter nicht mehr wettbewerbsfähig seien.

Widerstand der SPD

Der Bauernverband fordert schon länger eine Begrenzung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte von 80 Prozent. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich offen dafür gezeigt. Rechtlich sei dies aber wohl nicht möglich, so das Ergebnis einer Prüfung im Juli.

Der damalige Vorstoß war auf Widerstand der SPD gestoßen. „Es geht um das Recht von Menschen, mit Erwerbsarbeit einen armutsfesten Lohn zu bekommen“, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. „Da kann man die Saisonarbeiter nicht ausnehmen.“

Der Mindestlohn war zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Kommendes Jahr soll er nach Willen der schwarz-roten Koalition dann auf 14,60 Euro angehoben werden.

Mit Informationen von Oliver Neuroth, ARD-Hauptstadtstudio.