Am Montag haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union endgültig beschlossen, die Importe russischen Erdgases schrittweise zu beenden. Erfasst sind sowohl Pipelinegas als auch Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG). Die neue Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Entscheidend ist für Deutschland weniger der aktuelle Bezug, als der gemeinsame europäische Erdgas-Markt.

Ende der Erdgas-Verträge

Der Rat der Europäischen Union hat eine EU-Verordnung verabschiedet, die Importe von Erdgas verbietet, das direkt oder indirekt aus Russland stammt. Das betrifft ausdrücklich auch Gasgemische sowie LNG, das zwar in Drittstaaten gehandelt, aber aus russischem Erdgas gewonnen wurde. Maßgeblich ist der Ort der Förderung – ein zentraler Punkt, um Umgehungen über Umladungen oder formale Herkunftsänderungen künftig zu verhindern.

Der Ausstieg erfolgt gestaffelt, um abrupte Marktreaktionen zu vermeiden:

GasartVertragsart (vor 17. Juni 2025 abgeschlossen)Ende der Ausnahme LNG kurzfristige Verträge 25. April 2026 LNG langfristige Verträge 1. Januar 2027 Pipeline-Erdgas kurzfristige Verträge 17. Juni 2026 Pipeline-Erdgas langfristige Verträge 30. September 2027

In Ausnahmefällen kann der Ausstieg beim Pipeline-Erdgas bis zum 1. November 2027 verschoben werden, wenn andernfalls nationale Gasspeicherziele gefährdet wären. Eine solche Verschiebung muss die EU-Kommission allerdings ausdrücklich genehmigen.

Darum betrifft das auch Deutschland

Deutschland importiert seit 2023 kein russisches Pipeline-Erdgas mehr – zumindest nicht direkt –, dennoch greift die Verordnung unmittelbar. Der Grund: Sie zielt auf den EU-Binnenmarkt insgesamt. Erdgas, das irgendwo in die EU gelangt, beeinflusst Preise, Verfügbarkeit und Handelsströme in allen Mitgliedstaaten.

Die Bundesnetzagentur betont, der Beschluss habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Erdgas-Versorgung. Fehlende Mengen ließen sich über andere Lieferländer und den Weltmarkt ausgleichen.

Diese Einschätzung deckt sich mit der Analyse der Europäischen Kommission: Zwischen 2022 und 2024 wurden europaweit rund 70 Milliarden Kubikmeter neue LNG-Importkapazität geschaffen, darunter mehrere Terminals mit direktem Deutschland-Bezug.

Kontrolle, Meldepflichten, Strafen

Die Verordnung setzt auf ein engmaschiges Kontrollsystem. Unternehmen müssen verbliebene Altverträge melden, nationale Behörden regelmäßig Daten an die Europäische Kommission sowie an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, ACER) übermitteln.

Verstöße können empfindliche Folgen haben. Vorgesehen sind Geldbußen von mindestens 40 Millionen Euro oder 3,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Für verantwortliche natürliche Personen sind Strafen von mindestens 2,5 Millionen Euro vorgesehen.

Für echte Krisenfälle enthält die Verordnung eine Sicherheitsklausel. Wird eine schwere Gefährdung der Versorgung mit Erdgas festgestellt, kann die Europäische Kommission das Importverbot vorübergehend für bis zu vier Wochen aussetzen. Diese Möglichkeit ist zeitlich streng begrenzt und politisch kontrolliert. Sie soll die Versorgungssicherheit gewährleisten, nicht den Ausstieg aus russischem Erdgas unterlaufen.

Topaktuell

Politische Reibungen bleiben

Hintergrund des Beschlusses ist die weiterhin relevante Abhängigkeit der EU von russischem Erdgas. Trotz massiver Rückgänge seit 2021 stammten 2024 laut Europäischer Kommission noch rund 19 Prozent der EU-Erdgasimporte aus Russland. Gleichzeitig war 2024 erneut ein Anstieg russischer Liefermengen zu beobachten, insbesondere bei LNG. Genau dieses Wiederanziehen der Abhängigkeit hat den politischen Druck für verbindliche Regeln erhöht.

Allerdings trugen nicht alle Mitgliedstaaten den Beschluss vorbehaltlos mit. Ungarn und Bulgarien äußerten rechtliche und wirtschaftliche Bedenken, insbesondere mit Blick auf Versorgungssicherheit und mögliche Vertragsstreitigkeiten. Frankreich wiederum warnte grundsätzlich davor, Handelsverbote außerhalb des klassischen Sanktionsrechts zur Regel werden zu lassen.

„Ab heute wird der EU-Energiemarkt stärker, widerstandsfähiger und diversifizierter sein“, betonte hingegen Michael Damianos, Minister für Energie, Handel und Industrie der Republik Zypern. „Wir lösen uns von der schädlichen Abhängigkeit von russischem Gas und machen im Geiste der Solidarität und Zusammenarbeit einen großen Schritt in Richtung einer autonomen Energieunion.“

Bis zum 1. März 2026 müssen alle Mitgliedstaaten, auch Deutschland, nationale Diversifizierungspläne für Erdgas vorlegen. Parallel plant die Europäische Kommission weitere Gesetzesinitiativen, um auch russische Ölimporte bis Ende 2027 vollständig zu beenden.

Quellen: Europäisches Parlament; Bundesnetzagentur; Europäische Kommission; Europäischer Rat

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