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Frankfurt am Main – Erst hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf, jetzt sitzt Dr. Gerald W. wieder hinter Gittern. Der Anästhesist ist nach BILD-Informationen erneut festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Erst vor wenigen Tagen kassierte der Bundesgerichtshof das Totschlags-Urteil gegen den Arzt. Nun griffen die Ermittler erneut zu. Am Mittwochmorgen um 9.30 Uhr nahmen Beamte Dr. Gerald W. an seiner Wohnanschrift fest.

BGH hebt Urteil gegen Anästhesist auf

Ausgangspunkt ist ein tragischer Fall aus dem Rhein-Main-Gebiet: Nachdem die kleine Emilia (4) beim Zahnarzt in Kronberg (Taunus) totgespritzt worden war und drei weitere Kinder mit verunreinigtem Narkosemittel behandelt wurden, verurteilte das Landgericht Frankfurt den Mediziner im November 2024.

Die kleine Emilia starb mit nur vier Jahren – sie hatte Angst vor dem Zahnarzt

Die kleine Emilia starb mit nur vier Jahren – sie hatte Angst vor dem Zahnarzt

Foto: Privat

Dr. Gerald W. (67) erhielt zehneinhalb Jahre Haft, unter anderem wegen Totschlags und versuchten Totschlags durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Sie strebt eine Verurteilung wegen Mordes an. Der BGH hob das Urteil auf. Es müsse geprüft werden, „ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht handelte oder sonst niedrige Beweggründe ausschlaggebend für sein Handeln waren“, so der BGH in seiner Begründung.

Staatsanwaltschaft sieht neuen Fluchtanreiz

Nach der Entscheidung reagierten die Ermittler umgehend. Oberstaatsanwalt Dominik Mies bestätigt auf BILD-Anfrage: „Nach der BGH-Entscheidung vom 14.01.2026, mit der das erstinstanzliche Urteil auf unsere Revision hin aufgehoben wurde, haben wir erneut die Involzugssetzung des bereits bestehenden Haftbefehls beantragt, da die BGH-Entscheidung aus unserer Sicht einen neuen, erheblichen Fluchtanreiz begründet.“

Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass der BGH ausgeführt habe, dass „das Landgericht im erstinstanzlichen Urteil die Anforderungen für die Verdeckungsabsicht überspannt hat und diese erneut zu prüfen sein wird.“

Oberstaatsanwalt Dominik Mies

Oberstaatsanwalt Dominik Mies

Foto: Fredrik von Erichsen/BILD

Emilia starb nach dem Besuch beim Zahnarzt

Der Fall erschütterte viele Eltern. Im September 2021 ging Emilia (4) mit ihrer Mutter zum Zahnarzt in Kronberg (Hochtaunus-Kreis). Das Mädchen hatte Zahnschmerzen, fürchtete sich jedoch vor dem Bohrer. Narkosearzt Dr. Gerald W. aus Bensheim (Hessen) verabreichte dem Kind ein Narkosemittel. Doch laut Anklage war die Flasche da schon mit dem Sprossen-Pilz und zwei weiteren Bakterien-Kulturen verunreinigt. Emilia starb nach dem Eingriff.

Beim ersten Prozess am Landgericht Frankfurt zeigte sich Dr. W. arrogant und uneinsichtig. Sein Anwalt verlas: „Mir müssen unbewusst Fehler in der Hygiene unterlaufen sein.“

Arzt droht lebenslange Haftstrafe

Nun droht dem Mediziner deutlich mehr. Nach der Aufhebung des Urteils steht eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen im Raum – und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe. Mies: „Das Landgericht ist unserem Antrag gefolgt und hat den Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt.“

Die neue Hauptverhandlung wird nun vor einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt stattfinden.