Der Rechtsausschuss im Europaparlament hat sich erneut für
eine Aufhebung der Immunität des AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron
ausgesprochen. Dafür stimmten die Mitglieder nach Informationen der ZEIT in
ihrer aktuellen Sitzung. Nach Informationen der ZEIT geht es bei der
Aufhebung der Immunität um einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München,
die Vorermittlungen zu möglichem Betrug durchführt.
Die Ermittlungsbehörde hatte Ende 2024 ein
Vorprüfungsverfahren gegen Petr Bystron eingeleitet und im EU-Parlament im Frühjahr
2025 einen Antrag auf Aufhebung der Immunität eingereicht. Sie geht der
Frage nach, ob sich der Politiker wegen Betrugs bei der Anstellung von Mitarbeitern
in seinem Bundestagsbüro schuldig gemacht haben könnte. Es gilt die
Unschuldsvermutung.
Nach der Empfehlung des Rechtsausschusses muss noch das EU-Parlament über die endgültige Aufhebung der Immunität abstimmen. Dies könnte
in der nächsten Plenarsitzung Anfang Februar passieren und gilt als Formsache.
Die Vorermittlungen gehen auf die Berichterstattung der ZEIT
zurück. Recherchen haben im Herbst 2024 aufgedeckt, dass der frühere
AfD-Bundestagsabgeordnete über Jahre hinweg seinen privaten Rechtsanwalt Peter Solloch und seine private Reinigungskraft über
die Mitarbeiterpauschale im Bundestag bezahlt hatte.
Anwalt vertrat Bystron während Anstellung in fünf privaten juristischen Verfahren
Mehrere Hunderttausend Euro aus der Staatskasse könnten so
zweckentfremdet worden sein. Bystron teilte 2024 mit, die Ermittlungen seien
„konstruiert“ und ein „Ablenkungsmanöver“ und würden
„zu einer Blamage für die Staatsanwaltschaft führen“.
Der Rechtsanwalt
Peter Solloch war für Bystron sechs Jahre lang als Mitarbeiter im
Bundestagsbüro beschäftigt, in dem Bystron 2017 bis 2024 Mitglied war. Nach Recherchen der
ZEIT soll Solloch als Mitarbeiter des Abgeordneten Bystron 3.700 Euro im Monat
verdient haben. Insgesamt könnte Solloch so mehr als eine Viertelmillion Euro
verdient haben – bezahlt aus Steuermitteln. Zur selben Zeit war er an
mindestens fünf privaten juristischen Verfahren von Bystron beteiligt.
© Lea Dohle
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Insider behaupten, Bystron habe seine Anwaltskosten
schrittweise über das Mitarbeitergehalt von Solloch abgestottert.
Parlamentarische Arbeit soll der Anwalt hingegen nicht verrichtet haben. Träfe
dies zu, wäre es illegal.
Solloch ist
wie Bystron AfD-Mitglied und in Bayern auf Vorschlag der AfD als stellvertretender
ehrenamtlicher Verfassungsrichter tätig. Derzeit strebt er ein weiteres Amt an:
Bei der bayerischen Kommunalwahl im März kandidiert er für die AfD für den Gemeinderat
in Egling, südlich von München.
Als weitere
parlamentarische Beraterin war Alla R. seit Ende 2021 bei Bystron angestellt.
Dafür soll sie 520 Euro im Monat erhalten haben. Von anderen Mitarbeitern der
Fraktion wurde die Frau jedoch nur ein einziges Mal im Bundestag gesehen. Jedoch
R. soll als Reinigungshilfe in der weißen Doppelhaushälfte von Bystron und
seiner Partnerin am Berliner Wannsee geputzt haben.
Mehrfach Ermittlungen gegen Bystron
Sollte auch das EU-Parlament der Aufhebung der Immunität
zustimmen, wäre dies das dritte Mal, dass der AfD-Abgeordnete diese verliert.
Im Frühjahr 2025 hob das EU-Parlament seine Immunität
aufgrund von Ermittlungen wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen
Medien auf. Wenige Monate später verurteilte das Amtsgericht München Bystron wegen
des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen zu einer Geldstrafe von rund 11.000 Euro, da mit der
Fotomontage der verbotene Hitlergruß verbreitet worden sei.
Ebenfalls im Frühjahr 2025 wurde Bystrons Immunität
aufgehoben, damit die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen wegen
mutmaßlicher Korruption und Geldwäsche nachgehen konnte. Dem AfD-Politiker wird vorgeworfen, Bargeld aus dem Umfeld des prorussischen Portals
Voice of Europe angenommen zu haben. Er bestreitet das. Das Verfahren ruhte lange,
weil Bystron mit seinem Einzug in das EU-Parlament erneut parlamentarische
Immunität erhielt.
Der Außenpolitiker Bystron gilt als russlandfreundlich und
als ein Rechtsaußen in der AfD. Vor seinem Einzug ins Europaparlament saß er ab
2017 für die AfD im Bundestag. Zuvor war er von 2015 bis 2017 bayerischer
Landesvorsitzender der Partei. Er ist in der Vergangenheit immer wieder damit
aufgefallen, Mitarbeiter mit rechtsextremen Verbindungen zu beschäftigen.