Berlin. Die Berliner Polizei setzt für den Tag der Arbeit bei Demos und Kundgebungen auf Deeskalation. Was aber auf keinen Fall erlaubt ist.

Es wirkt wie ein Zugeständnis der Polizei, ein Jahr nach dem wohl friedlichsten 1. Mai aller Zeiten. An der heutigen „Revolutionären 1. Mai“- Demonstration, die ab 18 Uhr durch Kreuzberg und Neukölln ziehen soll, wird es erstmals kein explizites Vermummungsverbot für Teilnehmer des linksradikalen Aufzugs geben. Bedeutet: Wer sich vermummen will, kann das tun. „Es hat sich aus unserer Sicht nicht bewahrheitet, dass Demonstranten mit Sturmkappen diejenigen sind, die in jedem Fall direkt die Gewalt eskalieren und den Stein werfen“, erklärte Stephan Katte, Leiter der Direktion Einsatz, die Entscheidung.

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages sind Chefsache: Täglich um 6.30 Uhr schreibt Ihnen die Chefredaktion.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der
Werbevereinbarung
zu.

Auch auf weitere größere Auflagen wird verzichtet – außer in zwei Punkten: Dem Zünden von Pyrotechnik und der Israelfeindlichkeit von Teilen der Demonstranten. Denn: die linke Szene ist an diesem 1. Mai 2025 gespalten wie nie. Seit der erneuten Eskalation des Nahostkonfliks seit dem 7. Oktober 2023 hat die israelkritische und propalästinensische „MIgrantifa“ die Führung im linken Demo-Spektrum übernommen. Deswegen gelten hier die selben Auflagen wie bei allen anderen Propalästina-Versammlungen in Berlin seit eineinhalb Jahren auch.

1. Mai 2025 in Berlin: Propalästina-Auflagen auch auf der Gewerkschaftsdemonstration

Diese Versammlungen unterliegen in Berlin zahlreichen Beschränkungen, vor allem um antisemitische und israelfeindliche Auswüchse auf den Kundgebungen zu unterbinden. So ist es etwa verboten, auf den Veranstaltungen Fahnen, Puppen oder ähnliche Gegenstände zu verbrennen, zu Gewalt, Hass und Terror aufzurufen sowie derartige Taten zu feiern und zu verherrlichen.

Außerdem sind Parolen untersagt, die das Ehrgefühl religiöser oder ethnischer Minderheiten verletzen könnten. Dazu gehört zum Beispiel auch der umstrittene Ausruf „From the River to the Sea“, der als Infragestellung des israelischen Existenzrechts interpretiert wird. Die Symbole und Zeichen verbotener Organisationen wie dem Netzwerk Samidoun, der Hamas, der Hisbollah, von Hzb ut-Tahir und der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) sind ebenfalls nicht erlaubt. Diesmal auch auf der traditionell friedlichen Gewerkschaftsdemo am Morgen, denn dort hatten sich im vergangenen Jahr propalästinensiche Gruppen in den Zug gemischt.

1. Mai 2025: Arabisch ist erlaubt – das war nicht immer so

Arabisch hingegen ist ausdrücklich erlaubt. Hintergrund dieser Klarstellung der Polizei: Anfang des Jahres waren arabische Sprechchöre, Parolen und Musik teils untersagt worden. Wegen der vielen Straftaten auf propalästinensischen Versammlungen und weil diese von den wenigen Dolmetschern kaum zu überprüfen gewesen seien, hieß es von der Polizei, die sich dieses drastische Mittel seitdem für einzelne Proteste und Kundgebungen vorbehält. Dies soll nun am 1. Mai aber explizit nicht umgesetzt werden.