
2025 hat die Berliner Polizei 2112 Straftaten erfasst, die sie als antisemtisch wertet.
Foto: dpa/Soeren Stache
Die Zahl der als antisemitisch gezählten Straftaten ist in Berlin gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Sprechers für Strategien gegen Rechts der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Ario Mirzaie, hervor. Demnach wurden im vergangenen Jahr 2112 antisemitische Straftaten erfasst. 2024 waren es noch 1923 gewesen.
Der Anstieg geht zu großen Teilen auf Anzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zurück. Dieser Vorwurf wurde 1150 Mal erfasst. Er wird etwa erhoben, wenn »From the River to the Sea, Palestine will be free« auf Demonstrationen gerufen wird. Auch die Verwendung des nach unten zeigenden roten Dreiecks, das als »Hamas-Dreieck« bezeichnet wird, wird mit dieser Norm verfolgt.
Hintergrund ist, dass das Bundesinnenministerium im November 2023 die islamistische Hamas verboten hat. Mit dem Verbot wurde die Parole zum Symbol dieser Vereinigung erklärt. Ob das Verwenden der Parole strafbar ist, ist allerdings umstritten. Ein Gutachten des Landeskriminalamts Berlin konnte nicht feststellen, dass die Hamas diese Losung verwendet hat. Eine Klärung der Frage durch den Bundesgerichtshof steht noch aus. Gerichte urteilten bislang unterschiedlich.
Insgesamt 60 antisemitische Gewaltdelikte wurden 2025 erfasst. Mit 30 Fällen entfällt die Hälfte auf Widerstandsdelikte. Dazu zählen auch Verdächtige, die sich gegen eine Festnahme wehren. Die Schwelle dafür ist niedrig. Schon ein Stemmen gegen die Laufrichtung kann als Widerstand gewertet werden. Insgesamt wurden in der Kategorie Gewaltdelikte 24 Körperverletzungsdelikte erfasst. Dazu kommen noch fünf Landfriedensbrüche und ein versuchte Tötung.
1393 der als antisemitisch erfassten Straftaten werden dem Phänomenbereich »ausländische Ideologie« zugeordnet. Darauf folgen »religiöse Ideologie« (337) und rechtsextreme Ideologie (292). Als linksextrem wertet die Polizei 39 erfasste antisemitische Straftaten. Der Rest (55) entfällt auf »Sonstige Zuordnung«.
Die Zahlen sind noch nicht vollständig. Sie wurden am 8. Januar abgefragt. Bis zum 31. Januar können dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst weitere Fälle gemeldet werden.