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Ein Ende der Rally beim Goldpreis scheint nicht in Sicht. Wer Gold verkaufen will, sollte jedoch mit Blick aufs Finanzamt einiges beachten.

Berlin – Die Krisenmeldungen reißen nicht ab – und das als sicher angesehene Gold wird zum Renner an den Börsen. Das Edelmetall ist für Anleger und Notenbanken gerade sehr attraktiv, weshalb sich der Goldpreis von Rekord zu Rekord hangelt. Am Montag (26. Januar) ‌kostete die Feinunze (31,1 Gramm) erstmals mehr als 5000 Dollar.

So mancher könnte bei den Rekordhöhen auf die Idee kommen sein Gold ganz oder teilweise zu verkaufen. Immerhin: Den privaten Goldbesitz der Menschen in Deutschland bezifferte die Steinbeis-Hochschule Berlin 2024 auf gut 9.000 Tonnen in Form von Barren, Münzen oder Schmuck. Die Stiftung Warentest etwa empfiehlt, rund zehn Prozent des Gesamtvermögens in Gold zu investieren. Gold solle jedoch nur mit Geld gekauft werden, das man langfristig entbehren kann.

Angebliche Goldbarren und viel Geld bringen einen Mann aus der Wetterau um ein Vermögen.Angebliche Goldbarren und viel Geld bringen einen Mann aus der Wetterau um ein Vermögen. (Symbolfoto) © Imago/Robert SchmiegeltGoldpreis auf Rekordhoch: Es gibt eine Spekulationsfrist beim Verkauf

Doch was ist, wenn man das Gold wieder verkaufen will? Oder wenn man das Gold geschenkt oder geerbt hat und für ein größeres finanzielles Projekt in bares Geld umwandeln möchte? Der Steuer-Fachanwalt Karsten Lorenz sagte dazu der Wirtschaftswoche: „Ab einer Haltedauer von einem Jahr können Privatanleger Gold zudem grundsätzlich steuerfrei verkaufen, auch in sehr großem Umfang.“

Innerhalb der sogenannten „Spekulationsfrist“ von einem Jahr wäre der Veräußerungsgewinn aber steuerpflichtig. Dabei würden vom Verkaufspreis der frühere Kaufpreis und die entstandenen Kosten abgezogen, so Lorenz. Wenn man das Gold als Schenkung oder Erbe bekommen hat (unentgeltlicher Erwerb), dann wird die Haltedauer des Vorbesitzers ebenfalls berücksichtigt, erklärt der Experte dem Magazin.  

Gold verkaufen: Wann das Finanzamt mitreden will – und wann nicht

Der Gewinn ist bei einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei, schreibt auch das Ratgeberportal Finanztip. Man müsse diesen auch in der Steuererklärung nicht erwähnen. Das ändert sich natürlich bei einer Haltedauer von unter einem Jahr: In diesem Fall ist der Veräußerungsgewinn laut Finanztip steuerpflichtig und muss deshalb in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, allerdings erst ab einer Höhe von 1000 Euro. 

Beim privat gehaltenen Gold müssen Gewinne in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden als „sonstige Einkünfte“, erklärt Lorenz dazu der Wirtschaftswoche. Wer sich nicht daran hält, könnte durchaus ins Visier des Finanzamtes geraten. „Es gibt einige Vorgaben, die dazu führen können, dass letztlich auch das Finanzamt von einem nicht gemeldeten Goldverkauf erfährt“, warnt der Experte.

Teilweise andere Regeln bei Wertapieren, die in Gold investieren

Doch was ist bei Anlegern, die über spezielle Wertpapiere in Gold investieren? Bei solchen indirekten Gold-Investments kommt es auf deren Funktionsweise an, ob die gleichen Steuerregeln wie beim physischen Gold gelten oder ob Gewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterliegen, erklärt Lorenz dazu dem Wirtschaftsmagazin. Die Abgrenzung könne im Einzelfall schwierig sein. 

Diese speziellen Wertpapiere heißen Exchange Traded Commodities (ETCs oder auch „Zertifikate“) und ermöglichen es, an der Preisentwicklung des Goldes teilzuhaben, ohne das Edelmetall physisch lagern zu müssen, erklärt dazu Sebastian Meinhardt vom Wirtschaftsfachprüfer KPMG auf deren Webseite. „Je nach Ausgestaltung des ETCs können Gewinne und Verluste entweder haltedauerunabhängig als Kapitalertrag der Abgeltungssteuer unterliegen oder wie eine Investition in physisches Gold behandelt werden, sodass Gewinne nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei sind.“ Damit ETCs nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, müssten diese vollständig mit Gold hinterlegt sein und dem Anleger nur einen physischen Lieferanspruch gewähren. (Quellen: Wirtschaftswoche, Finanztip, Reuters, dpa, KPMG)