Nun also doch: jahrelang haben sich mehrere Mitgliedstaaten der EU, allen voran Frankreich und Italien, dagegen gesträubt, das Korps der Islamischen Revolutionsgarde – gleichsam die Schutzstaffel der iranischen Diktatur – auf die Liste der terroristischen Organisation zu setzen. Heute, Donnerstag, werden die Außenminister bei ihrem Ratstreffen in Brüssel einen entsprechenden einstimmigen Sanktionsbeschluss fällen.

Die grauenhaften Nachrichten von der Niederschlagung der Proteste gegen das Regime haben ihre Wirkung getan. 30.000 Menschen dürften ihre Leben verloren haben, seit die landesweiten Demonstrationen vor einem Monat losgingen. Genau wird man es wohl nie wissen. Das Regime hat Iran vom Internet abgeschnitten. Nur bruchstückhaft gelangen Berichte aus dem Land an die Außenwelt. Keinen Zweifel gibt es daran, dass die Revolutionsgardisten Drahtzieher und Vollstrecker dieses Massenmordes am eigenen Volk sind.

Wieso hat es so lange gedauert, diese kriminelle Organisation auf die Terrorliste der EU zu bekommen? Dafür gibt es einen rechtlichen, und einen politischen Grund. Der rechtliche besteht darin, dass die Juristen des Rates, aber auch die Regierungen mehrerer Mitgliedstaaten sicherstellen wollten, dass der Beschluss zur Aufnahme auf die Liste rechtlich unanfechtbar ist.

Das ist kein Scheinargument. Die palästinensische Hamas hat im Jahr 2014 vom Gerichtshof der EU in ihrer Klage gegen die Einstufung als Terrororganisation im Jahr 2001 Recht bekommen. Der diesbezügliche Beschluss des Rates fußte nicht auf „untersuchten und bestätigten Akten zuständiger Behörden, sondern auf sachlichen Anschuldigungen, die aus der Presse und aus dem Internet stammen“. Diesen formalen Mangel hat der Rat mittlerweile korrigiert, mehrere Klagen der Hamas blieben erfolglos.

So eine Blöße will sich die Union im Umgang mit der iranischen Revolutionsgarde nicht geben. Vor allem Josep Borrell, der vormalige Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, wehrte sich hartnäckig dagegen. Auch Österreich gehörte zu den Ländern, die auf der Bremse standen.

Lange hieß es folglich, man brauche zuerst ein nationales Gerichtsurteil in einem Terrorprozess, oder zumindest ein diesbezügliches Strafverfahren, um einen juristisch sauberen Sanktionsbeschluss fassen zu können. Ende 2024 hatte der Rechtsdienst des Rates schließlich so ein Urteil gefunden. Dabei ging es um ein Brandattentat auf die Synagoge in Bochum im November 2022, das ein Deutsch-Iraner verübt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in seinem Urteil in dieser Sache festgestellt, „dass die Anschlagsplanung auf eine staatliche iranische Stelle zurückgeht“. Sprich: die Revolutionsgarden.

Der politische Grund für den langen Widerstand gegen die Aufnahme auf die EU-Terrorliste wirkt im Lichte der blutigen Ereignisse der vergangenen vier Wochen besonders abgründig. Nachdem die Revolutionsgarde ein besonders mächtiger Teil des Regierungsapparats ist, wollte man über sie diplomatische Gesprächskanäle offen halten. Diese Haltung war dem zusehends vergeblichen Bestreben geschuldet, um fast jeden Preis das Abkommen über das iranische Atomprogramm wiederzubeleben, nachdem sich die USA unter Präsident Donald Trump 2018 aus diesem zurückgezogen hatten.

Die Illusion, die Mullahs kraft Diplomatie und Völkerrechts von der Entwicklung von Atomwaffen abbringen zu können, ist dahin. Allerdings dürfte sich die Bedrohung der Welt durch iranische Nuklearangriffe nach Israels Bombardements vor einem Jahr, und angesichts der neuen, mit Flottenverbänden im Mittelmeer bewehrten Drohungen Trumps ohnehin erübrigt haben.

In der Sache ändert die Terrorlistung der Revolutionsgarden vermutlich wenig bis nichts. Sollten Revolutionsgardisten Vermögen in der EU haben, ist es ohnehin schon kraft früherer EU-Sanktionen eingefroren. Zahlreiche hohe Funktionäre sind bereits persönlich sanktioniert, so zum Beispiel der neue Kommandeur der Garden, Mohammad Pakpour, der seit vier Jahren nicht in die EU darf, und Vermögenssanktionen unterworfen ist.

Eine politische Weichenstellung ist diese Einstufung aber zweifellos. Die EU betrachtet eine zentrale Säule des Regimes als Terrororganisation. Das sollte etwaigen Hoffnungen, man könne mit den Mullahs vielleicht irgendwann doch noch ins Gespräch (und ins Ölgeschäft) kommen, für lange Zeit den Wind aus den Segeln nehmen.