Am 26. Januar 1976 verurteilte das Ost-Berliner Stadtgericht den West-Berliner Fluchthelfer Rainer Schubert zu 15 Jahren Haft. Sein Fall zeigt, wie im Westen mit Widerstand gegen die SED-Diktatur umgegangen wurde – und die Unterschiede zu heutigen Schleusern.

Die Inszenierung war durchschaubar. Die Generalstaatsanwaltschaft der DDR hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, das Stadtgericht von Ost-Berlin verurteilte den Angeklagten zu 15 Jahren. Was ein Beweis für die „Unabhängigkeit“ der Justiz in der SED-Diktatur sein sollte, wurde zum Gegenteil. Denn sogar das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehung in Bonn, immer vorsichtig darauf bedacht, das ostdeutsche Regime nicht zu scharf zu kritisieren, kam nicht umhin festzustellen, dass das Urteil der Auffassung der Bundesregierung von Recht und Gerechtigkeit widerspreche.

Allerdings bekam der Angeklagte (und nun Verurteilte), der 29-jährige Rainer Schubert, ansonsten einen Tritt des Ministeriumssprechers: Die Bundesregierung, teilte er offiziell weiter mit, wolle damit nicht etwa die Tätigkeit kommerzieller Fluchthilfeorganisationen rechtfertigen, die „die Notlage von Menschen ausnutzen, um Geschäfte zu machen“.

Der Fall Rainer Schubert, der am 26. Januar 1976 mit der Verkündung des Urteils seinen Höhepunkt erreichte, illustriert die Untiefen des Themas Fluchthilfe. Zwar schmähte die SED die meist jungen Männer, die unter hohem Risiko fluchtwilligen DDR-Bürgern einen Ausweg aus dem „Arbeiter- und Bauern-Paradies“ boten, stets als „Menschenhändler“ oder „Schleuserbanden“. Dennoch könnte die Differenz zu wirklichen Schleusern wie in Afrika, im Nahen Osten und an den Küsten des Mittelmeers seit den 2010er-Jahren kaum größer sein.

Denn den Fluchthelfern im geteilten Deutschland ging es darum, deutsche Staatsbürger aus dem unfreien in den freien Teil des Landes zu bringen. Juristisch war die Lage ohnehin klar: Jeder SED-Untertan verfügte automatisch über das Recht, in der Bundesrepublik einen westdeutschen Pass ausgestellt zu bekommen. Dagegen geht es den Kriminellen von heute darum, Menschen ohne jede Chance auf Anerkennung etwa als Asylbewerber nach Europa zu bringen.

Geteilt war Deutschland spätestens seit Mai 1952 – damals zog die DDR-Grenzpolizei den ersten durchgehenden Zaun zwischen ihr Territorium, die vormalige Sowjetische Besatzungszone, und der Bundesrepublik. Auch die Außengrenze der drei Westsektoren von Berlin wurde so befestigt, was aber noch kaum eine Rolle spielte, weil die innerstädtische Demarkationslinie offen blieb und sogar noch die S-Bahn durchfuhr.

Doch trotzdem gab es auch schon vor dem 13. August 1961, der vollständigen Abriegelung West-Berlins, eine Art Fluchthelfer. Das waren oft Personen aus der (Ost- wie West-Berliner) Halbwelt, die Speditionsdienstleistungen anboten. Sie transportierten gegen gute Bezahlung Möbel, Hausrat und anderes ab, sobald ihr Auftraggeber, ein Freiheit suchender DDR-Bürger, selbst ohne verdächtiges Gepäck nach West-Berlin gewechselt war. Manche tarnten sich auch als Umzugshelfer. Allerdings gab es hier neben seriösen Unterstützern viele Betrüger.

Seit dem Bau der Berliner Mauer spielten Möbel und Hausrat keine Rolle mehr – nun ging es um das nackte Leben. Die Fluchthelferszene wandelte sich binnen Tagen vollkommen. Zunächst waren es vor allem West-Berliner Studenten, die ihre nun in der SED-Diktatur eingesperrten Kommilitonen in den Westen zu holen versuchten. Anfangs mit fremden Pässen, bald mit ver- oder gänzlich gefälschten Papieren, mitunter auch durch aufgeschnittene Sperrzäune oder über noch unzureichend von der DDR kontrollierte Schleichwege. Später nutzten Fluchthelfer ausgeklügelte Routen Richtung Skandinavien oder selbst gegrabene Stollen, teilweise auch schon trickreiche Verstecke in Autos.

Neben der rein altruistischen Fluchthilfe gab es seit Ende August 1961 auch „kommerzielle“ Anbieter, oft wiederum aus der (nun vor allem West-Berliner) Halbwelt. Und es gab Mischformen: Helfer, die zwar Geld nahmen (oft von Auftraggebern im Westen, etwa Verwandten der Flüchtlinge), um ihre Ausgaben zu decken. Zum Beispiel einen Fahrer der französischen Militärmission in Berlin zu bezahlen, der regelmäßig unkontrolliert über den als „Checkpoint Charlie“ bekannten Kontrollpunkt Berlin-Friedrichstraße von Ost nach West fuhr. Oder um Umbaukosten für Fluchtwagen zu begleichen.

Mehrere erfolgreiche Fluchthelfer, die anfangs rein altruistisch tätig waren, wuchsen in diesen Bereich der bezahlten Unterstützung hinein, etwa Hasso Herschel, Burkhart Veigel, Dietrich Rohrbeck oder die Gruppe um Wolfgang Fuchs. Ihr wesentliches Motiv war immer noch der Widerstand gegen die SED-Diktatur, aber für ihre Ausgaben nahmen sie Geld – allerdings nur im Falle einer erfolgreichen Flucht.

Daneben gab es jedoch auch halb- bis unseriöse Helfer, den Schweizer Zuhälter Hans Ulrich Lenzlinger zum Beispiel. Mindestens 122 Menschen kamen mit seiner Tarnfirma Aramco in die Freiheit, eigenen Angaben zufolge deutlich mehr. 1979 wurde Lenzlinger unter nie aufgeklärten Umständen in Zürich ermordet.

Rainer Schubert hatte seine Tätigkeit als Fluchthelfer begonnen, um Bekannte aus der DDR zu holen. Nach dem ersten Erfolg 1972 professionalisierte er diese Tätigkeit, arbeitete dafür zunächst mit dem zwielichtigen Lenzlinger zusammen. 1974 trennte sich Schubert von ihm und zog mit mehreren umgebauten Autos sowie bis zu 13 Mitarbeitern ein eigenes Fluchthilfe-Unternehmen auf.

Insgesamt brachte er fast hundert DDR-Bürger in die Freiheit, für bis zu 25.000 Mark pro Person. Doch das Geld war nicht sein Hauptmotiv, zumal der größte Teil ohnehin für Spesen und Honorare gebraucht wurde. Einige Flüchtlinge holte Schubert eigenen Angaben zufolge ohne Bezahlung aus der DDR; immer wieder versuchte er dabei, die Stasi auszutricksen: Im Gegensatz zu den meisten anderen Leitern von Fluchthilfeorganisationen reiste er selbst oft unter falschem Namen nach Ost-Berlin, um seine „Klienten“ selbst zu treffen.

Doch im Januar 1975 tappte er in eine Falle: Ein vermeintlich fluchtwilliger DDR-Bürger, Hans-Christian Sch., hatte Kontakt mit Schubert aufgenommen und ein Treffen in Ost-Berlin verabredet. In Wirklichkeit war der angeblich zur Republikflucht entschlossene Mann von der Stasi in zweiwöchiger Haft „umgedreht“ und zum IM „Fischer“ gemacht worden. Schubert wurde auf dem Weg zum Treffpunkt in einem Hotel am Alexanderplatz von Stasi-Leuten festgenommen und verschwand zunächst für ein Jahr in Hohenschönhausen.

Das MfS versuchte, Schubert ebenfalls umzudrehen. Doch er lehnte ab und wurde wegen „kriminellen Menschenhandels“ angeklagt. WELT berichtete über den Prozess vom 21. bis 26. Januar 1976 fortlaufend. Als Grund für die geforderte Höchststrafe führte der Staatsanwalt an, dass Schubert gezielt das Gesundheitswesen der DDR geschädigt habe, indem er 17 Ärzten und 16 weiteren medizinischen Fachkräften bei der Flucht in den Westen geholfen hatte.

Schließlich wurde er zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß war direkt mit der SED-Spitze abgestimmt, denn „unabhängig“ urteilen durfte in der DDR-Justiz niemand.

WELT-Chefkommentator Enno von Loewenstern sezierte messerscharf die Verlogenheit der Reaktion auf das Urteil in Westdeutschland, gerade von Linken. Sie sammelten seinerzeit Geld, um Gegnern des Pinochet-Regimes in Chile die Flucht nach Europa zu ermöglichen, aber kritisierten Schubert: Er sei kein Held oder Märtyrer, sondern ein Aufschneider. Tatsächlich übernahmen manche linke Medien sogar die „Argumentation“ des Ost-Berliner Staatsanwaltes, Schubert habe durch die Unterstützung fluchtwilliger Mediziner nicht nur dem Staat als solchem geschadet, sondern auch Menschen in ganz konkrete Lebensgefahr gebracht.

Gegen derlei Geschwurbel setzte Loewenstern klare Sätze: „Wenn alle diese Kritiker doch den Mut hätten, offen zu sagen: Schubert passt nicht in unsere Politik, deshalb ist es uns peinlich, uns zu ihm zu bekennen.“ Wer im sicheren Westen habe schon den Mut, „vor einem DDR-Gericht die DDR so kompromisslos zu verdammen, wie Schubert es tat“? Der Kommentator kam zu einem klaren Ergebnis: „Rainer Schubert ist keine Lichtgestalt aus dem Märchenbuch, aber er ist ein Mann, auf den wir stolz sein dürfen. Dass so viele von uns es nicht sind, das zeigt, wie teuer diese Ostpolitik uns kommt.“

Der Verurteilte wurde weitere elf Monate im Stasi-Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen festgehalten, dann kam er ins Stasi-Sondergefängnis Bautzen II. Am 14. Oktober 1983 durfte er, nach 106 Monaten hinter Gittern, die DDR verlassen: Die Bundesrepublik hatte ihn freigekauft.

Seinen Kampf gegen die SED-Diktatur setzte Schubert fort, indem er 1985 eine ihm völlig unbekannte alleinerziehende Mutter aus Brandenburg per „Fernverlöbnis“ zu seiner (künftigen) Angehörigen machte und Familienzusammenführung beantragte. Drei Jahre zögerte die Stasi die rechtlich unausweichliche Ausreise hinaus, dann musste die SED-Geheimpolizei nachgeben. Am Ende konnte der Fluchthelfer die DDR vorführen – es war gewissermaßen seine Rache für fast neun Jahre Unfreiheit.

Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählt die SED-Diktatur. Mit Dietmar Arnold veröffentlichte er das wesentliche Buch zu den Berliner Fluchttunneln.