Neuneinhalb Jahre Haft für 15-Jährigen

Junge ermordet Bruder seiner Freundin – und sie hält die Tür zu

Aktualisiert am 29.01.2026 – 10:28 UhrLesedauer: 2 Min.

"Strafjustizzentrum Nürnberg" steht am Eingangsbereich am Landgericht Nürnberg-Fürth (Archivbild):Vergrößern des Bildes

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Archivbild): Ein 15-Jähriger und seine zwei Jahre jüngere Freundin hatten sich hier wegen Mordes und versuchten Mordes zu verantworten. (Quelle: Daniel Karmann/dpa)

Ein Junge sticht wie im Rausch auf den schlafenden Bruder seiner Freundin ein. Dann will er auch noch dessen Freundin umbringen – während seine eigene Freundin die Tür zuhält.

Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat einen zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Jungen zu einer langen Haftstrafe verurteilt: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit erhielt der Teenager am Mittwoch neuneinhalb Jahre Haft. Eine Justizsprecherin teilte mit, das Urteil wegen Mordes und versuchten Mordes sei nach dreitägiger Hauptverhandlung gefallen.

Die Tat verübte der Junge dem Gericht zufolge am frühen Morgen des 30. April 2025 in der Wohnung der Familie seiner 13 Jahre alten Freundin. Während er drinnen mordete, hielt sie laut Urteil von außen die Wohnungstür zu, um eine Flucht der Angegriffenen zu verhindern.

Das Motiv laut Überzeugung des Gerichts: Die beiden glaubten, dass die Familie des Mädchens eine Beziehung der 13-Jährigen zu dem 15-Jährigen „nicht gutheißen würde“. Es sei „die gemeinsame subjektive Vorstellung des Angeklagten und seiner Freundin gewesen“, heißt es in der Mitteilung der Justizsprecherin, „bei einer Tötung der Familienangehörigen zukünftig ein gemeinsames Leben als Liebespaar führen zu können“.

Offenbar mit einem Schlüssel kam der Junge in die Wohnung. Dort stach er wie im Blutrausch auf den schlafenden 19-jährigen Bruder seiner Freundin ein. Das Opfer erlitt insgesamt 27 Stichverletzungen und starb.

Als die 14 Jahre alte Freundin des Bruders wach wurde und Hilfe holen wollte, stach der Jugendliche auch auf sie ein. Sie erlitt mehr als 50 Stich- und Schnittverletzungen und lag nach dem Angriff im Koma. Über Wochen musste sie intensivmedizinisch behandelt werden. Sie überlebte laut Gericht nur knapp und leidet noch heute an den Folgen der erlittenen Verletzungen.

Das Gericht blieb bei der Strafzumessung nur knapp unter der gesetzlich vorgegebenen Höchststrafe von zehn Jahren. Der Jugendliche hatte die Tat vor Gericht gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.

Die zur Tatzeit 13 Jahre alte Freundin des Angreifers leistete nach Überzeugung des Gerichts Beihilfe zu der Tat. Allerdings war das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat noch nicht strafmündig.