Die Technische Universität Chemnitz hat dem thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktortitel aberkannt. Jetzt fordert der Parteichef seines Koalitionspartners den Rücktritt des Ministerpräsidenten: „In der Politik darf es keine doppelten Maßstäbe geben. Was für Guttenberg oder Schavan galt, muss auch für Mario Voigt gelten“, sagte BSW-Chef Fabio De Masi der Berliner Zeitung.
Der BSW-Chef ist der Meinung: „Sollte die Entscheidung der TU Chemnitz Bestand haben, muss er sich einen neuen Job suchen.“ Zugleich betont der BSW-Chef: „Die Staatskanzlei darf nicht für die akademischen Querelen Mario Voigts instrumentalisiert werden, und jedweder Druck auf die Universität hat zu unterbleiben.“
Voigt will gegen die Entscheidung der Universität klagen
„Ich kann der Landesregierung nur empfehlen, keinen Zweifel an der Unabhängigkeit wissenschaftlicher Institutionen in Deutschland aufkommen zu lassen“, so De Masi.
In den Fällen von Karl-Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan, die De Masi ebenfalls zur Sprache bringt, hatte der Entzug des Doktortitels letztlich auch politische Konsequenzen. Ob der Fall Voigt einen ähnlichen Verlauf nimmt, hängt nun maßgeblich vom Ausgang des angekündigten Rechtsstreits ab.
Grundlage der Entscheidung ist ein mehrmonatiges Prüfverfahren wegen umfangreicher Plagiatsvorwürfe in seiner Dissertation aus dem Jahr 2008. Die Universität selbst hat die inhaltlichen Gründe bislang nicht öffentlich im Detail erläutert, spricht jedoch von einem rechtlich fundierten und ordnungsgemäß durchgeführten Verfahren.
Auslöser der Prüfung war eine Plagiatsanzeige, die der österreichische Kommunikationswissenschaftler und selbsternannte Plagiatsjäger Stefan Weber im August 2025 bei der TU Chemnitz eingereicht hat.
Voigt wies die Vorwürfe wiederholt zurück
Weber hatte zuvor zahlreiche Textübernahmen in Voigts Dissertation dokumentiert und öffentlich gemacht. Nach eigenen Angaben identifizierte Weber rund 140 Plagiatsstellen auf etwa 36 Prozent der Fließtextseiten. Die angewandten Maßstäbe entsprächen den zum Zeitpunkt der Promotion geltenden Kriterien der jeweiligen Fachliteratur.
Voigt wies die Vorwürfe wiederholt zurück. Er sprach von handwerklichen Mängeln, nicht jedoch von Täuschung. Die TU Chemnitz ist jedoch davon überzeugt, dass die festgestellten Übernahmen die Voraussetzungen für den Entzug des akademischen Grades erfüllen. Nach Angaben der Hochschule erfolgte die Entscheidung einstimmig nach sorgfältiger Auswertung aller Unterlagen und unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten.
Der Ministerpräsident kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz zu klagen. Seine Anwälte werfen der Universität Rechtsfehler vor. So seien weder er selbst noch seine Doktorväter persönlich angehört worden. Zudem seien während des laufenden Verfahrens neue Bewertungsregeln zum Umgang mit Plagiatsvorwürfen eingeführt und rückwirkend angewendet worden. Dies verstoße gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
Die TU Chemnitz weist diese Vorwürfe zurück. Ein Hochschulsprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst, dass das Verfahren ordnungsgemäß geführt wurde. Die akademische Sorgfaltspflicht sei während des gesamten Verfahrens eingehalten worden. Trotz seiner Kritik kündigte Voigt an, seine akademischen Titel bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht mehr zu führen.
Katja Wolf: „Das ist sein gutes Recht“
Und was sagt der BSW-Landesverband als Koalitionspartner von Mario Voigt zu dem Vorgang? Katja Wolf, Landesvorsitzende des BSW Thüringen, sagte der Berliner Zeiutng, dass die Entscheidung der TU Chemnitz „durchaus Fragen aufwirft“. Vor diesem Hintergrund sei es nachvollziehbar, dass Voigt den Rechtsweg beschreite und die Entscheidung gerichtlich überprüfen lasse. Der Ministerpräsident habe deutlich gemacht, dass er auf ein faires Verfahren vertraue – „das ist sein gutes Recht“, so Wolf.