Im ersten Prozess um Korruptionsfälle im Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat die 6. Strafkammer des Landgerichts am Donnerstag die Urteile gesprochen: Der Hauptangeklagte A., 29, muss wegen der Bestechung von Amtsträgern in insgesamt sieben Fällen für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Zwei ehemalige KVR-Mitarbeiter, die A. bestochen hat, wurden zu Haftstrafen von je einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Gericht blieb damit in allen Fällen unter dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft am Vormittag gefordert hatte: drei Jahre und drei Monate für A., zwei Jahre für den ehemaligen KVR-Mitarbeiter T., ein Jahr und zehn Monate für dessen Kollegin H. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung der früheren KVR-Angestellten auf Rechtsmittel verzichteten, sind deren Urteile bereits rechtskräftig.
Die Verteidiger von A., Gebhard Lingel und Florian Schmidtke, ließen sich nach der Urteilsverkündung durch die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner die Option einer Revision zunächst offen, wirkten aber durchaus zufrieden. Zu Prozessbeginn war noch ein Strafrahmen von vier bis fünf Jahren Haft im Raum gestanden.
Richterin Wagner würdigte in ihrer Urteilsbegründung die „überschießenden Geständnisse“ und die sichtbare Reue aller drei Angeklagten, vor allem jedoch die Kooperation von A. bei der Aufklärung. Bereits Staatsanwältin Lisa Schegg hatte in ihrem Plädoyer die Aufklärungshilfe des Angeklagten hervorgehoben: „Seine Angaben führten zu drei weiteren Ermittlungsansätzen.“ Inzwischen ist ein halbes Dutzend Tatverdächtige wegen Bestechungsvorwürfen im KVR im Visier der Behörden, die ersten Gerichtsverfahren seien bereits eingeleitet, sagte Wagner am Donnerstag. Als strafmildernd zugunsten von A. berücksichtigte das Gericht zudem, dass es sich um eher geringe Bestechungssummen gehandelt habe und kein dauerhafter Schaden entstanden ist.
Der gelernte Rechtsanwaltsfachgehilfe A. hatte sich 2022 als sogenannter Relocation-Dienstleister selbständig gemacht und Zuwanderern seine Unterstützung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten angeboten. Vor allem unter Menschen aus dem Westbalkan sei seine Hilfe gefragt gewesen, resümierte Richterin Wagner. A. habe den Eindruck erwecken können, die entsprechenden Verfahren im KVR schnell ins Laufen zu bringen.
Dazu stiftete er freilich Mitarbeitende aus zwei verschiedenen Abteilungen zu Dingen an, die sie nicht hätten tun dürfen, durch die sie mithin ihre Dienstpflichten verletzten. Die im Passwesen beschäftigte H., 27, erledigte mindestens 13 An- und Ummeldungen, für die sie weder zuständig noch befugt gewesen war. Und der im Ausländeramt angestellte T., 50, erstellte trotz fehlender Voraussetzungen elf sogenannte Fiktionsbescheinigungen für eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis von A.s Kunden.
„Die Struktur schafft eine Anfälligkeit für Korruption“
Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich 21 Bestechungsfälle, für nachgewiesen hielt das Gericht letztlich sieben. Demnach habe H. insgesamt 1400 Euro bekommen, ihr Kollege T. insgesamt 700 Euro.
A.s Anwalt Gebhard Lingel hatte in seinem Plädoyer nicht nur die Aufklärungshilfe seines Mandanten betont („wenn es so etwas gibt wie einen vorbildlichen Angeklagten, dann sitzt er hier“). Mit seinen ausführlichen Erklärungen habe A. dem KVR sogar noch geholfen, Schwachstellen im System zu erkennen, fand Lingel.
T.s Verteidiger Andreas Remiger hatte ebenfalls auf generelle Probleme und Defizite im KVR hingewiesen: „Die Struktur schafft eine Anfälligkeit für Korruption.“ Auch H.s Anwältin Nanni Herrmann hatte zugunsten ihrer Mandantin Strukturschwächen im System des KVR reklamiert: Die Hemmschwelle für die Überschreitung ihrer Kompetenzen sei jedenfalls gering gewesen, die unbefugten An- und Ummeldungen habe sie mit ihrem eigenen Passwort von ihrem eigenen Rechner aus erledigen können.
Anwalt Lingel hatte zwar vergebens „eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich“ für seinen Mandanten beantragt, also eine Strafe, welche die Dauer von zwei Jahren nicht überschreite. Aber einen kleinen Erfolg verbuchte er dennoch: A. durfte den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen, nachdem er zu Beginn noch aus der U-Haft vorgeführt worden war. Richterin Wagner hob die Vollstreckung des Haftbefehls auf. „Die U-Haft war eine sehr harte Zeit“, sagte der 29-Jährige in seinem Schlusswort: „Ich kann nur versichern, dass keine strafrechtlichen Sachen mehr passieren.“
Ähnlich mitgenommen wirkten auch seine Mitangeklagten T. und H. nach den insgesamt elf Verhandlungstagen. Richterin Andrea Wagner glaubt, dass der Prozess ein „massiver Denkzettel“ für das Trio gewesen sei: „Ich denke, dass wir sie hier nicht wiedersehen werden.“