Vom 3. Februar bis 2. März 2026 liegt der fortgeschriebene Teilregionalplan Windenergie erneut öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können sich informieren und Stellung nehmen.

Der Verband Region Rhein-Neckar macht einen weiteren Schritt bei der Umsetzung der Energiewende. Vom 3. Februar 2026 bis zum 2. März 2026 findet die zweite Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie statt. In diesem Zeitraum können sich Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange über die Planungen informieren und sich beteiligen.

Grundlage der Fortschreibung ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes. Dieses schreibt erstmals verbindliche Flächenziele für die Nutzung der Windenergie vor. Bundesweit sollen zwei Prozent der Landesfläche planerisch für Windenergie gesichert werden. Daraus ergeben sich abgestimmte Flächenbeitragswerte für die einzelnen Bundesländer.


Flächenziele für die Region Rhein-Neckar

Für Baden-Württemberg sind 1,8 Prozent der Landesfläche, für Rheinland-Pfalz und Hessen jeweils 2,2 Prozent planerisch zu sichern. Der Verband Region Rhein-Neckar wurde von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beauftragt, diese Zielwerte im Verbandsgebiet umzusetzen. Für den hessischen Teilraum erfolgen entsprechende Festlegungen in den Regionalplänen Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen.

In Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass jede Planungsregion mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche als Wind-Vorranggebiete ausweist. Für den rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebiets gilt ein regionalisiertes Ziel von mindestens 2,01 Prozent. Zur Umsetzung dieser Vorgaben wird der bestehende Teilregionalplan Windenergie aus dem Jahr 2021 fortgeschrieben. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 20. Juli 2022 gefasst.


Erste Offenlage und Überarbeitung

Die erste Offenlage des Planentwurfs fand vom 5. März bis zum 29. April 2024 statt. In diesem Zeitraum gingen rund 4.000 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von Kommunen, Fachbehörden und weiteren Institutionen ein. Diese wurden geprüft und in einem Abwägungsprozess berücksichtigt.

Als Ergebnis war eine Überarbeitung des Entwurfs notwendig. Die Verbandsversammlung beschloss am 12. Dezember 2025 den Abwägungsvorschlag und leitete die erneute Offenlage des geänderten Plans ein.


Zweite Offenlage und Beteiligung

Die zweite Offenlage läuft vom 3. Februar bis zum 2. März 2026. In diesem Zeitraum sind die Unterlagen öffentlich einsehbar – online auf der Internetseite des Verbandes Region Rhein-Neckar, in den Räumlichkeiten des Verbandes sowie in den Verwaltungen der 15 Stadt- und Landkreise der Region.

Stellungnahmen zum Planentwurf können vom 3. Februar bis einschließlich 16. März 2026 abgegeben werden. Dies ist über eine Beteiligungsplattform, per E-Mail oder postalisch möglich.

https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/

https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie2


Keine Anlagenplanung, sondern Flächensicherung

Der Verband Region Rhein-Neckar weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilregionalplan Windenergie keine konkreten Windenergieanlagen plant. Aufgabe der Regionalplanung ist es ausschließlich, geeignete Flächen als Wind-Vorranggebiete planerisch zu sichern.

Ob und in welcher Form innerhalb dieser Vorranggebiete Windenergieanlagen errichtet werden, wie viele Anlagen entstehen oder welche Technik eingesetzt wird, ist nicht Gegenstand des Regionalplans. Diese Entscheidungen erfolgen in nachgelagerten Genehmigungsverfahren.

Mit der zweiten Offenlage setzt der Verband erneut auf Transparenz, Beteiligung und Dialog. Ziel ist es, einen geordneten und rechtssicheren Rahmen für die weitere Entwicklung der Windenergie in der Region Rhein-Neckar zu schaffen.