Symbolbild. | Foto: via dts Nachrichtenagentur
29.01.2026, 18:16 Uhr
Wolfenbüttel. Schulwechsel nach der vierten Klasse steht bevor? Der Landkreis Wolfenbüttel hat jetzt die Anmeldetermine für weiterführende Schulen bekannt gegeben.
Dort heißt es: Ab Montag, 5. Mai, können Eltern ihre Kinder für die 5. Klassen an den weiterführenden Schulen im Landkreis Wolfenbüttel anmelden. Die Anmeldung für die Integrierten Gesamtschulen im Landkreis ist am 5. und 6. Mai, die für die Gymnasien am 20. und 21. Mai, für alle anderen weiterführenden Schulen vom 19. bis 20. Mai oder vom 20. bis 21. Mai.
Gestaffelte Anmeldung
Damit nicht zu viele Personen gleichzeitig für die Anmeldungen zusammenkommen, finden die Anmeldungen an den Gymnasien und an den Integrierten Gesamtschulen gestaffelt nach Buchstaben statt (es zählt der erste Buchstabe des Nachnamens des Kindes).
Die weiterführenden Schulen empfehlen, die notwendigen Formulare von den Internetseiten der jeweiligen Schulen herunterzuladen und vor der Anmeldung auszufüllen. So kann die Aufenthaltsdauer in den Schulgebäuden verkürzt werden. Ein eigener Stift sollte auch mitgebracht werden. Die Sorgeberechtigten, die ihre Kinder anmelden möchten, sollten in jedem Fall die aktuellen Informationen der Schulen auf den Internetseiten beachten.
Diese Regelung gilt nicht nur für das Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel, sondern auch für die Grundschulen, die zum Einzugsbereich der weiterführenden Schulen innerhalb dieses Gebietes gehören. Das sind die Stadtteile Thiede, Immendorf, Beddingen der Stadt Salzgitter, die dem gemeinsamen Schulbezirk der Wolfenbütteler Gymnasien zugeordnet sind.
Diese Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt: ausgefülltes Anmeldeformular, Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2025/2026 im Original und möglichst eine Kopie, Ausweise der sorgeberechtigten Personen, gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung (bei Zuzug aus anderen Landkreisen) und falls vorhanden: die Verfügung über die Festsetzung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
Die Unterschriften beider sorgeberechtigter Personen sind erforderlich (eine schriftliche Vollmacht kann mitgegeben werden, falls eine der sorgeberechtigten Personen verhindert ist).
Rückfragen können an die jeweiligen Schulleitungen oder Mitarbeitenden in den Schulsekretariaten gestellt werden.