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Karlsruhe – Welche Qualen musste dieser Mann erleiden? Ans Bett gefesselt, versuchte ein Patient (58) sich mit einem Feuerzeug zu befreien – Sekunden später stand alles in Flammen. Der Mann verbrannte qualvoll. Jetzt steht die Frage im Raum: Wer trägt die Verantwortung für seinen Tod – und durfte er überhaupt gefesselt werden?

Zwei Ärzte und zwei Pfleger angeklagt

Zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte stehen seit Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg). In ihrer Obhut soll der fixierte Patient im Mai 2023 im Helios-Klinikum in Pforzheim ums Leben gekommen sein. Mehr als zweieinhalb Jahre später startet der Prozess.

Nach einem tödlichen Brand im Helios-Klinikums in Pforzheim hat der Prozess begonnen. Zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte sollen einen Mann fixiert haben, der bei dem Feuer starb

Nach einem tödlichen Brand im Helios-Klinikums in Pforzheim hat der Prozess begonnen. Zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte sollen einen Mann fixiert haben, der bei dem Feuer starb

Foto: Michael Hahn

Einer der angeklagten Ärzte (45) weist jede Verantwortung von sich. Über seinen Verteidiger ließ er vor Gericht erklären, er habe die Fixierung weder angeordnet noch davon gewusst. Gegen ihn richtet sich der schwerste Vorwurf: Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Die drei weiteren Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie wollen sich erst zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesses und ebenfalls über ihren Anwalt zu den Vorwürfen äußern.

Fixierung ohne richterliche Erlaubnis?

Der 58-Jährige war nach einem Sturz mit einer Platzwunde in die Notaufnahme des Krankenhauses in Pforzheim gebracht worden. Er war betrunken und stand unter Medikamenteneinfluss. Laut Anklage verhielt er sich dort aggressiv und schlug eine Pflegekraft. Das Klinikpersonal soll den Mann daraufhin ohne richterliche Genehmigung an Armen, Beinen und Oberkörper fixiert haben – obwohl diese bei einer länger andauernden Fixierung zwingend vorgeschrieben ist. Zudem hätte der Patient durchgehend im Rahmen einer Eins-zu-eins-Betreuung überwacht werden müssen. Stattdessen soll er über Stunden allein in dem Zimmer geblieben sein.

Susanne K., die Witwe des Brandopfers, ist seit dem qualvollen Tod ihres Mannes traumatisiert. Sie tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf

Susanne K., die Witwe des Brandopfers, ist seit dem qualvollen Tod ihres Mannes traumatisiert. Sie tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf

Foto: Michael Hahn

„Er verbrannte bei lebendigem Leib“

Der Mann griff zu einem Feuerzeug – wie ihm das gelang, ist nicht bekannt – und versuchte, die Gurte in Brand zu setzen, um sich zu befreien. Stattdessen fingen Matratze und Kleidung Feuer, das Klinikpersonal konnte die Flammen nicht mehr rechtzeitig löschen. Die beiden angeklagten Pflegekräfte sollen zu dieser Zeit gerade eine Zigarettenpause gemacht haben.

„Er verbrannte bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein“, beschreibt Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der die Frau des Opfers als Nebenklägerin vertritt, die Qualen des Opfers. Die Witwe sei traumatisiert und in Therapie. Das Helios-Klinikum Pforzheim äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte am 19. März fallen.