Aufgrund der aktuell schwierigen Wetterlage und anhaltenden Glätte fordert Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) die Nutzung von Tausalz auf Gehwegen. „Wir erleben in Berlin extreme Wetterbedingungen – mit Eisregen und anhaltendem Frost“, schreibt Wegner auf X. „Ich appelliere an das Abgeordnetenhaus, den Einsatz von Tausalz in Berlin in Ausnahmen möglich zu machen.“

Laut Wegner müsse die „gefährliche Lage“ auf Gehwegen, Treppen und Straßen entschärft werden. „Es ist unsere Pflicht, dass die Menschen auch im Winter gut und sicher durch die Stadt kommen“, schreibt er weiter.

Auch Bonde fordert den Einsatz von Tausalz

Im Abgeordnetenhaus wurde der Umgang mit Taumitteln am Donnerstag besprochen. Derzeit gebe das Berliner Straßenreinigungsgesetz keine Handlungsmöglichkeit, um kurzfristig Taumittel auf den Straßen und Gehwegen einzusetzen, erklärte Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) bei der Sitzung. Mit einem Senatsbeschluss, der im Anschluss das parlamentarische Verfahren durchlaufen würde, würde man erst frühestens für den nächsten Winter eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, sagte Bonde. Mit dem regulären Verfahren wäre also der Einsatz von Tausalz erst im nächsten Winter möglich.

Als Lösung des Problems sei erwogen worden, kurzfristig „zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben“ nach dem Vorbild der Stadt Hamburg eine Ermächtigungsgrundlage für die zuständige Senatorin im Straßenreinigungsgesetz einzubringen. Zukünftig sei es dann möglich, im Falle von Glatteis kurzfristig Taumittel wie Streusalz einzusetzen.  

Bonde betonte die Auswirkungen von Taumitteln auf die Umwelt und das Grundwasser, aber: „Es geht hier darum, dass sichergestellt wird, dass gerade ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch bei Winterglätte sicher durch diese Stadt kommen und dass die Krankenhäuser entlastet werden.“ Ihr Haus habe aber alle erforderlichen Vorbereitungen getroffen.

Streusalz bei Gefahr möglich

Die CDU-Senatorin appelliert damit indirekt an den Koalitionspartner. SPD-Umweltexpertin Linda Vierecke hatte sich zuletzt zurückhaltend geäußert. Sie sei „skeptisch hinsichtlich eines Schnellschusses“, hatte sie dem Tagesspiegel gesagt. Die Menschen könnten auch ohne das für Bäume extrem schädliche Salz vor Glatteis geschützt werden – etwa indem Fuß- und Radwege sowie BVG-Haltestellen beim Winterdienst priorisiert würden und die BSR sich um besonders frequentierte Trottoirs kümmere. Der Einsatz von Auftaumitteln bei extremer Glätte sei schon jetzt möglich.

Bereits Anfang des Monats habe die Umwelt- und Verkehrsverwaltung eine Ausnahmeregelung für den Einsatz von Salz „intensiv geprüft“, damals aber noch für unmöglich befunden. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz sehe keine Ausnahmen von der Beschränkung des Tausalz-Einsatzes auf Hauptstraßen und solche mit Verkehr der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vor. Die Ausweitung „wäre also ein klarer Verstoß gegen das Gesetz“.

Raed Saleh, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, betonte am Donnerstag: „Selbstverständlich hat bei uns der Schutz von Leib und Leben Vorrang vor anderen Erwägungen, was wir im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen werden.“ Die SPD erwarte von Bondes Verwaltung jedoch sofortiges Handeln. „Dazu gehört insbesondere, Räumpflichten zum Beispiel durch Kontrollen durchzusetzen und Ersatzvornahmen technisch und materiell abzusichern.“

Ein mehrwöchiges Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, sei weder nötig noch zumutbar, sagte Saleh weiter. „Auch Frau Senatorin Bonde sollte wissen, dass unsere Geduld begrenzt ist und der kalendarische Winter am 1. Dezember 2025 begonnen hat.“

Wer ist zuständig für Straßen, Gehwege und Parks?

Grund für das weitgehende Salzverbot ist dessen giftige Wirkung für die Natur, die sich im Sommer auswirkt: Das Salz reichert sich im Boden an und kann bei Trockenheit das ohnehin knappe Wasser regelrecht aus den Wurzeln der Straßenbäume saugen. An vielen Straßenbäumen zeigt sich der Effekt durch braune Blattränder. Die seit Jahren zunehmende Trockenheit und Wärme verschärfen die Probleme.

Für freie Straßen ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) zuständig. Nur sie darf Tausalz einsetzen – und auch nur auf Hauptverkehrsstraßen und solchen mit BVG-Verkehr. Bei Radwegen beschränkt sich die Salzbehandlung auf die Streifen, die auf der Fahrbahn von Hauptstraßen verlaufen.

Lesermeinungen zum Artikel

„Zuallererst sollte Berlins Regierender Bürgermeister dafür Sorge tragen, dass die bestehende Räum- und Streupflicht konsequent durchgesetzt wird. […] Denn würde die Räum- und Streupflicht zwei Winter lang konsequent und flächendeckend durchgesetzt, unter Ausschöpfung der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten, dann bin ich mir sicher, sieht es im dritten Winter auf den Berliner Gehwegen aus wie im Sommer. Notwendig sind Ordnungsämter, die ihren Aufgaben nachkommen und den dafür vorgesehenen Handlungsrahmen konsequent in die Anwendung bringen – nicht der verstärkte Einsatz von Taumitteln.“

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Für Gehwege sind die Anlieger zuständig, die entweder selbst aktiv werden oder einen Winterdienst beauftragt haben müssen. Bei öffentlichen Gebäuden sind das zumeist das Land oder die Bezirke, die in der Regel Verträge mit privaten Winterdienstleistern haben. Entlang von Parks (aber nicht auf den Parkwegen selbst) sowie auf vielen Plätzen und an BVG-Haltestellen ist wiederum die BSR verantwortlich.

Da Bürste und Besen gegen das Glatteis nicht helfen, müssen die Gehwege also gründlich gestreut oder freigehackt werden. Im Gefolge der wochenlangen Glätte im Winter 2010 wurde das Straßenreinigungsgesetz entsprechend ergänzt: „Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen“, heißt es nun.

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Die Kontrolle, ob die Arbeit korrekt getan wurde, ist den Ordnungsämtern hinterlassen, soweit die mit ihrem knappen Personal nachkommen. Wenn die Außendienstler Mängel feststellen, fordern sie in der Regel vom Anlieger Nachbesserung. Wenn die nicht passiert, können die Ämter eine „Ersatzvornahme“ durch die BSR anfordern, die dann eine Rechnung schreibt. (mit dpa)